Lexikon
Gesamtschuldner
eine Mehrzahl von Schuldnern, deren jeder die ganze Leistung schuldet, die ihr Gläubiger nur einmal fordern kann. Die Leistung eines Gesamtschuldners befreit auch die anderen, von denen der Leistende aber im Innenverhältnis Ausgleichung verlangen kann (§§ 421–427 BGB). Ähnliche Regelungen auch in Österreich (§ 891 ABGB) und in der Schweiz (Art. 143 ff. OR).
Wissenschaft
Denisova-Fossil aus Taiwan identifiziert
Jahrelang gab ein fossiler Kieferknochen aus Taiwan der Wissenschaft Rätsel auf. Nun belegen Protein-Analysen, dass der kräftig gebaute Kiefer namens Penghu 1 von einem Denisova-Menschen stammt, einer vor 160.000 bis rund 50.000 lebenden frühmenschlichen Schwesterart der Neandertaler. Damit liefert die Studie einen direkten...
Wissenschaft
Risikofaktor Luft
Das Vergessen im Alter wird von Feinstaub beschleunigt. Wie wirken Schadstoffe auf das Gehirn? von SUSANNE DONNER Anfangs war es nur eine Ahnung, dass etwas nicht stimmte. Die Mutter suchte nachts unentwegt die Toilette auf und vergaß am stillen Örtchen, dass sie ins Bett zurückkehren sollte, und geisterte im Haus herum. Später...