Lexikon
Gesamtschuldner
eine Mehrzahl von Schuldnern, deren jeder die ganze Leistung schuldet, die ihr Gläubiger nur einmal fordern kann. Die Leistung eines Gesamtschuldners befreit auch die anderen, von denen der Leistende aber im Innenverhältnis Ausgleichung verlangen kann (§§ 421–427 BGB). Ähnliche Regelungen auch in Österreich (§ 891 ABGB) und in der Schweiz (Art. 143 ff. OR).
Wissenschaft
Medikamente aus der Muskelapotheke
Myokine sind hormonähnliche Botenstoffe, die beim Training von Muskeln ausgeschüttet werden. Ihr Potenzial zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten scheint enorm. von JÜRGEN BRATER Muskeln brauchen wir, um uns zu bewegen, das weiß jeder. Und auch, dass diese Kraftpakete umso leistungsfähiger werden, je mehr man sie...
Wissenschaft
Einfangen und einsperren
Weltweit haben Forscher Techniken entwickelt, um CO2 einzufangen und dauerhaft zu binden. In Deutschland waren sie bislang verpönt, doch auch hier soll nun der rechtliche Rahmen für ihren Einsatz geschaffen werden. von HARTMUT NETZ Die klimaneutrale Zukunft der Zementindustrie beginnt in Brevik, 150 Kilometer südlich der...