Lexikon
Gesamtschuldner
eine Mehrzahl von Schuldnern, deren jeder die ganze Leistung schuldet, die ihr Gläubiger nur einmal fordern kann. Die Leistung eines Gesamtschuldners befreit auch die anderen, von denen der Leistende aber im Innenverhältnis Ausgleichung verlangen kann (§§ 421–427 BGB). Ähnliche Regelungen auch in Österreich (§ 891 ABGB) und in der Schweiz (Art. 143 ff. OR).
Wissenschaft
Depressionen verändern Essensvorlieben
Depressive Menschen bevorzugen andere Lebensmittel als gesunde Menschen. Das zeigt eine Studie, die 117 Menschen mit und ohne Depressionen zu ihrer Vorliebe für bestimmte Lebensmittel befragt hat. Demnach haben Personen mit Depressionen zwar generell weniger Appetit, entwickeln dafür aber eine Vorliebe für Nahrung mit besonders...
Wissenschaft
Eine eiskalte Gemeinschaft
Archäologische und biologische Forschungsergebnisse liefern neue Erkenntnisse über die frühe Entwicklung der Beziehung zwischen Menschen und domestizierten Rentieren. von BETTINA WURCHE Das samtig-weiche Maul des Rentiers berührt sanft meine ausgestreckte Hand – blitzschnell verschwinden die angebotenen „Leckerli“. Die Zähne des...