Lexikon
Gesamtschuldner
eine Mehrzahl von Schuldnern, deren jeder die ganze Leistung schuldet, die ihr Gläubiger nur einmal fordern kann. Die Leistung eines Gesamtschuldners befreit auch die anderen, von denen der Leistende aber im Innenverhältnis Ausgleichung verlangen kann (§§ 421–427 BGB). Ähnliche Regelungen auch in Österreich (§ 891 ABGB) und in der Schweiz (Art. 143 ff. OR).
Wissenschaft
Die Verteilung der Arten
An manchen Orten der Erde gibt es einen hohen Artenreichtum, an anderen leben nur wenige Arten. Biodiversitätsforscher untersuchen, wie Artenvielfalt entsteht und sich über die Erde verteilt. von JOHANNA ZIELINSKI Vor etwa vier Milliarden Jahren entstand auf unserer Erde das erste Leben. Seitdem hat sich eine unglaubliche...
Wissenschaft
Erzrausch am Meeresgrund
Der Umstieg auf saubere Energie hat in den Minen an Land schmutzige Konsequenzen. Wie sieht es beim Tiefseebergbau aus? von Martin Angler Sie liegen auf ausgedehnten Sandflächen und warten darauf, eingesammelt zu werden: faustgroße Gesteinsbrocken, die schwarzen Trüffeln ähneln. Diese Manganknollen sind seit Millionen von Jahren...