Lexikon

Gesamtschuldner

eine Mehrzahl von Schuldnern, deren jeder die ganze Leistung schuldet, die ihr Gläubiger nur einmal fordern kann. Die Leistung eines Gesamtschuldners befreit auch die anderen, von denen der Leistende aber im Innenverhältnis Ausgleichung verlangen kann (§§ 421–427 BGB). Ähnliche Regelungen auch in Österreich (§ 891 ABGB) und in der Schweiz (Art. 143 ff. OR).
Dietz, Nanoroboter
Wissenschaft

Wie die Zwerge vorwärtskommen

Nanometerkleine Roboter sollen künftig unter anderem durch den menschlichen Körper streifen und krank machende Mikroorganismen unschädlich machen. Doch dafür müssen ihnen die Forscher zunächst einmal die Fähigkeit zur passenden Bewegung beibringen. von REINHARD BREUER Es ist wohl das bizarrste Autorennen der Welt. Beim „Nanocar...

Arche, Eis
Wissenschaft

Eine Arche im ewigen Eis

Damit die Ernährung der Weltbevölkerung trotz Klimawandel sichergestellt ist, werden im Saatgut-Tresor auf Spitzbergen Samen diverser Nutzpflanzenarten eingelagert. von DANIELA WAKONIGG Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet und der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen...

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