Lexikon

Geschäftsbesorgung

jede selbständige Tätigkeit wirtschaftlicher Art im Interesse eines anderen, z. B. die Tätigkeit des Rechtsanwalts, des Gutsverwalters. Auf einen Dienstvertrag oder Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, kommen wesentliche Bestimmungen über den Auftrag zur Anwendung (§§ 675 ff. BGB).
Drei farbige, chemische oder biologische Darstellungen mit roten, grünen, blauen und gelben Bereichen.
Wissenschaft

»Es gibt kein Limit«

Wer sein Gehirn fordert und seinen Zellen Gutes tut, kann bis ins hohe Alter fit im Kopf bleiben. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Frau Prof. Schäfer, ab wann sprechen Sie vom „alternden Gehirn“? Im Grunde genommen altert das Gehirn, sobald wir aufhören zu wachsen. Der Alterungsprozess fängt also fast mit der Geburt oder...

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Wissenschaft

Der natürliche Treibhauseffekt erklärt

Wie der Treibhauseffekt wirklich funktioniert – und warum einfache Erklärungen diesem weltverändernden Phänomen nicht gerecht werden. Von SABINE HOSSENFELDER Wie funktioniert der Treibhauseffekt? Eigentlich scheint es, als ließe sich diese Frage sehr schnell beantworten: In der Atmosphäre befinden sich Treibhausgase wie...

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