Lexikon
Hallstein-Doktrin
1955 aufgestelltes, nach W. Hallstein benanntes Programm für die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Die Hallstein-Doktrin besagte, dass die Bundesrepublik Deutschland als einzige Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches allein berechtigt sei, diplomatische Vertretungen im Ausland zu unterhalten (Alleinvertretungsanspruch). Die Hallstein-Doktrin wurde angewandt beim Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Jugoslawien 1957 und zu Kuba 1963. Seit 1967 (Botschafteraustausch mit Rumänien 1967, Wiederaufnahme der Beziehungen zu Jugoslawien 1968) wurde sie allmählich abgebaut und nach 1970 endgültig aufgegeben.
Wissenschaft
Warum Immuntherapien anfälliger für Infektionen machen
Immuntherapien gegen Krebs zielen darauf, das körpereigene Immunsystem gegen die Tumorzellen zu aktivieren. Zu den Nebenwirkungen zählt allerdings neben einem erhöhten Risiko für Autoimmunerkrankungen auch eine gesteigerte Anfälligkeit für Infekte. Ein Forschungsteam hat nun eine mögliche Erklärung für diesen unerwünschten Effekt...
Wissenschaft
Wie Wärmepumpen das Stromnetz schonen
Eine wachsende Zahl von Wärmepumpen wird den Stromverbrauch deutlich steigen lassen. Durch trickreiche Techniken lässt sich gewährleisten, dass dennoch keine Überlastung der Versorgungsnetze droht. von TIM SCHRÖDER Gerade einmal fünf Grad hat das Wasser im Rhein bei Mannheim in der Winterzeit. Nach menschlichem Empfinden ist das...