Lexikon

Handelsvertreter

früher Handlungsagent
jemand, der als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, gegen Provision für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln (Vermittlungsagent, Vermittlungsvertreter) oder im Namen des anderen abzuschließen (Abschlussagent, Abschlussvertreter); Vertretung.
In Österreich gilt die Tätigkeit des Handelsvertreters als Sonderform des Auftrags. Die Rechtsverhältnisse der Handelsvertreter und Versicherungsagenten sind speziell geregelt. – In der Schweiz gilt gemäß Art. 463 OR ein Handelsreisender als ermächtigt, den Kaufpreis aus den von ihm im Namen seines Geschäftsherrn abgeschlossenen Verkäufen einzuziehen, dafür zu quittieren und Zahlungsfristen zu bewilligen. Jeder Dritte ist in seinem guten Glauben an diese Ermächtigung geschützt. Im Übrigen sind die Rechtsverhältnisse der Handelsreisenden im Bundesgesetz über das Anstellungsverhältnis der Handelsreisenden vom 13. 6. 1941 geregelt.
Meeresboden, Rauch
Wissenschaft

Heiße Flecken in der Tiefsee

In einigen Regionen der Ozeane quillt heißes Wasser aus dem Meeresboden hervor. Diese hydrothermalen Quellen sind nicht nur einzigartige Lebensräume für exotische Tiere und speziell angepasste Mikroorganismen, sondern bergen auch viele von der Industrie begehrte Rohstoffe. von THERESA GUGGOLZ Als ein Team aus französischen und US...

Knochen
Wissenschaft

Blutvergießen an der Tollense

Knapp 30 Jahre ist es her, dass an den Ufern der Tollense im heutigen Mecklenburg-Vorpommern ein pfeildurchbohrter Knochen gefunden wurde. In der Folgezeit trugen die Archäologen Überreste von etwa 140 Menschen zusammen. Die Untersuchungen ergaben: Sie sind etwa 3.300 Jahre alt. Doch was damals im Tollensetal geschah, ist bis...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon