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Heerschild

lateinisch clipeus militaris
im frühen Mittelalter das Recht, Vasallen aufzubieten und zu befehligen; seit dem 13. Jahrhundert in den Rechtsbüchern allgemein als Lehnsordnung. Der Heerschild war von Bedeutung für die aktive und passive Lehnsfähigkeit: Man durfte nur Lehen von einem Angehörigen eines höheren Heerschilds (Ranges) annehmen, wollte man nicht seinen eigenen Rang mindern.
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