Lexikon

Heiratsordnungen

Vorschriften bei der Wahl der Ehepartner. Über die Inzestverbote hinaus (zur Verhinderung der Heirat zwischen nahen Blutsverwandten) bestehen bei fast allen Völkern Beschränkungen, aber auch eine Bevorzugung bestimmter Ehepartner. Den Ausschluss eines nahe verwandten Kreises von möglichen Ehepartnern bezeichnet man als Exogamie. Wenn man außerhalb seines Clans heiraten muss, spricht man von Clan-Exogamie. Das Gegenteil von Exogamie ist die Endogamie (Binnenheirat), bei der der Einzelne seinen Ehepartner nur innerhalb seiner Gruppe, mit Ausschluss der nächsten Blutsverwandten, suchen muss, z. B. innerhalb einer Kaste oder einer Gesellschaftsschicht (Adel).
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