Lexikon
Infamie
Recht
im Mittelalter Ehrlosigkeit oder Ehrverlust. Nach Kirchenrecht schloss Infamie von den kirchlichen Weihen und allen kirchlichen Ämtern aus; nach deutschem Recht waren Angehörige bestimmter Berufe (Zöllner, Bader, Spielleute) infam, weder sie noch ihre Kinder konnten bürgerliche Berufe (Handwerk) ergreifen oder Ämter bekleiden. Ein Relikt bis ins 20. Jahrhundert ist der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bei Verurteilung zum Tode und hohen Gefängnisstrafen.
Wissenschaft
Superstars im Tarantel-Nebel
Riesensterne sind für die Entwicklung von Galaxien von großer Bedeutung, obwohl extrem kurzlebig und selten. Nun gelang es, sie hochwertig zu fotografieren.
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Wissenschaft
Auf zu neuen Ufern
Meeresschildkröten vergrößern ihr Gebiet im Mittelmeer. In Italien verfolgen Forscherinnen die Entwicklung mit moderner Technik und schützen dabei die Nester. von KURT DE SWAAF Es ist kurz vor Mitternacht, und der Strand von Marina di Ascea wirkt seltsam verwaist. Noch vor wenigen Stunden wuselten hier fröhlich Familien umher,...