Lexikon
Infamie
Recht
im Mittelalter Ehrlosigkeit oder Ehrverlust. Nach Kirchenrecht schloss Infamie von den kirchlichen Weihen und allen kirchlichen Ämtern aus; nach deutschem Recht waren Angehörige bestimmter Berufe (Zöllner, Bader, Spielleute) infam, weder sie noch ihre Kinder konnten bürgerliche Berufe (Handwerk) ergreifen oder Ämter bekleiden. Ein Relikt bis ins 20. Jahrhundert ist der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bei Verurteilung zum Tode und hohen Gefängnisstrafen.
Wissenschaft
Immunsystem mit Schlagkraft
Täglich attackieren uns Bakterien und Viren. Doch meist bemerken wir nichts davon, weil unser Immunsystem die Angreifer treffsicher abwehrt.von Gerlinde Felix Als im 18. Jahrhundert in England die Pocken-Epidemie grassierte, beobachtete der Arzt Edward Jenner: Mägde, die mit Kühen zu tun hatten, blieben von der Krankheit...
Wissenschaft
Nicht-invasive Elektrostimulation hilft
Schädigungen des Rückenmarks führen dazu, dass Betroffene Teile ihres Körpers nicht mehr bewegen und spüren können – je höher die Verletzung, desto weitreichender die Lähmungen. Ins Rückenmark implantierte Elektroden können helfen, die Funktionen teilweise wiederherzustellen. Doch es geht auch nicht-invasiv: Eine klinische Studie...