Lexikon

Infamie

Recht
im Mittelalter Ehrlosigkeit oder Ehrverlust. Nach Kirchenrecht schloss Infamie von den kirchlichen Weihen und allen kirchlichen Ämtern aus; nach deutschem Recht waren Angehörige bestimmter Berufe (Zöllner, Bader, Spielleute) infam, weder sie noch ihre Kinder konnten bürgerliche Berufe (Handwerk) ergreifen oder Ämter bekleiden. Ein Relikt bis ins 20. Jahrhundert ist der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bei Verurteilung zum Tode und hohen Gefängnisstrafen.
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Wissenschaft

Das Atom der Biologen

Anfang der 1930er-Jahre lauschte ein junger Mann namens Max Delbrück, der 1969 als Empfänger des Nobelpreises für Medizin gefeiert werden sollte, in Kopenhagen der Rede des großen Physikers Niels Bohr, die von „Licht und Leben“ handelte. Bohr machte darin den Vorschlag, man solle in der Biologie das Gleiche versuchen, das in...

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Wissenschaft

Das vernetzte Gehirn

Wie Nervenzellen verschaltet sind, bestimmt darüber, wie wir wahrnehmen und denken. von SUSANNE DONNER Wieso weiß ich, wer ich bin? Auch renommierte Neurowissenschaftler müssen bei der Beantwortung dieser einfachen Frage bisher in Teilen immer noch passen. Sie gehen zwar davon aus, dass die Information darüber, wie man heißt, in...

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