Lexikon
Infamie
Recht
im Mittelalter Ehrlosigkeit oder Ehrverlust. Nach Kirchenrecht schloss Infamie von den kirchlichen Weihen und allen kirchlichen Ämtern aus; nach deutschem Recht waren Angehörige bestimmter Berufe (Zöllner, Bader, Spielleute) infam, weder sie noch ihre Kinder konnten bürgerliche Berufe (Handwerk) ergreifen oder Ämter bekleiden. Ein Relikt bis ins 20. Jahrhundert ist der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bei Verurteilung zum Tode und hohen Gefängnisstrafen.
Wissenschaft
Taktgeber des Sonnenzyklus
Der elfjährige Aktivitätszyklus der Sonne hat seine Ursache tief im Inneren des Feuerballs. Hier vollzieht sich ein komplexes Wechselspiel zwischen der Rotation, dem strömenden Plasma und dem Magnetfeld. Geben zusätzlich Planeten von außen den Takt an? von THOMAS BÜHRKE Die Sonne befindet sich derzeit in einem Maximum...
Wissenschaft
Schon Sechsjährige haben Geschlechter-Vorurteile
Sind Mädchen oder Jungen kompetenter? Diese Frage stellen sich Kinder oft schon, bevor sie in die Schule kommen. Doch sie beantworten dies für sich oft mit ungerechtfertigten Vorurteilen, wie eine neue Studie zeigt. Schon ab dem Alter von sechs Jahren denken Kinder demnach, dass Jungen in den MINT-Fächern Informatik sowie Technik...