Lexikon
Infamie
Recht
im Mittelalter Ehrlosigkeit oder Ehrverlust. Nach Kirchenrecht schloss Infamie von den kirchlichen Weihen und allen kirchlichen Ämtern aus; nach deutschem Recht waren Angehörige bestimmter Berufe (Zöllner, Bader, Spielleute) infam, weder sie noch ihre Kinder konnten bürgerliche Berufe (Handwerk) ergreifen oder Ämter bekleiden. Ein Relikt bis ins 20. Jahrhundert ist der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bei Verurteilung zum Tode und hohen Gefängnisstrafen.
Wissenschaft
Tierisches Leuchten
Biolumineszenz hilft ihnen beim Jagen, Fliehen oder der Partnersuche. Und inzwischen hat die vielfältig leuchtende Tierwelt auch die Neugier von Medizinern und Genforschern geweckt, die daraus neue Methoden für ihre Arbeit ableiten. von Christian Jung Glühwürmchen sind nicht nur schön anzusehen, kaum ein anderes Tier schafft es...
Wissenschaft
Wie die Zeit vergeht
Das Erleben der Zeit gehört zu den grundlegenden Erfahrungen des Menschseins. Doch bei näherem Hinsehen gibt es tiefe philosophische Rätsel auf. Von Tobias Hürter Wie die Zeit vergeht, lässt sich mit dem Musikstück 4‘33“ des amerikanischen Komponisten John Cage erfahren. Es besteht aus vier Sätzen und keinem einzigen Ton. Für...