Lexikon

Infamie

Recht
im Mittelalter Ehrlosigkeit oder Ehrverlust. Nach Kirchenrecht schloss Infamie von den kirchlichen Weihen und allen kirchlichen Ämtern aus; nach deutschem Recht waren Angehörige bestimmter Berufe (Zöllner, Bader, Spielleute) infam, weder sie noch ihre Kinder konnten bürgerliche Berufe (Handwerk) ergreifen oder Ämter bekleiden. Ein Relikt bis ins 20. Jahrhundert ist der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bei Verurteilung zum Tode und hohen Gefängnisstrafen.
Digitaler Mensch mit leuchtendem Kopf und Smartphone, das einen Lichtstrahl aussendet.
Wissenschaft

Metaatome statt Linsen

Dank sogenannter Metalinsen lassen sich Optiken vollkommen neu aufbauen sowie kompakter und günstiger herstellen. Künftig könnten sie etwa die Kamera-module in Smartphones ersetzen. von MICHAEL VOGEL In einem Smartphone stecken Dinge, deren Bedeutung vielen Menschen gar nicht bewusst ist. Dazu gehört in manchen Handy-Modellen...

Wissenschaft

Heilung im Takt der Natur

Berücksichtigen Ärzte biologische Körperabläufe zu bestimmten Zeiten des Tages, erhöht dies oft die Wirksamkeit von Medikamenten und Therapien. Text: JÜRGEN BRATER Illustrationen: RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS Sich den Kopf anzuschlagen, ist bestimmt kein Vergnügen. Aber wenn es trotz aller Vorsicht doch einmal passiert, dann am...

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