Lexikon
Ịnkompatibilitạ̈t
Staatsrecht
1. das Verbot der gleichzeitigen Ausübung mehrerer öffentlicher Ämter, insbesondere wenn sich dabei Überschneidungen zwischen Exekutive und Legislative im Sinn der Gewaltenteilungslehre oder zwischen den Tätigkeitsbereichen zweier Parlamente oder Exekutiven (Bund und Länder) ergeben. – 2. das Verbot des Tätigwerdens kraft Amtes in eigenen Angelegenheiten oder solchen naher Verwandter.
Wissenschaft
KI-Stift könnte Parkinson-Diagnostik verbessern
Parkinson wird oft erst diagnostiziert, wenn die Betroffenen bereits unter deutlichen Symptomen wie Zittern leiden. Die bis dahin entstandenen Schäden im Gehirn lassen sich jedoch nicht wieder rückgängig machen. Um die neurodegenerative Krankheit früher diagnostizieren zu können, haben Forschende nun einen Stift entwickelt, der...
Wissenschaft
News der Woche 28.03.2025
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