Lexikon
Ịnkompatibilitạ̈t
Staatsrecht
1. das Verbot der gleichzeitigen Ausübung mehrerer öffentlicher Ämter, insbesondere wenn sich dabei Überschneidungen zwischen Exekutive und Legislative im Sinn der Gewaltenteilungslehre oder zwischen den Tätigkeitsbereichen zweier Parlamente oder Exekutiven (Bund und Länder) ergeben. – 2. das Verbot des Tätigwerdens kraft Amtes in eigenen Angelegenheiten oder solchen naher Verwandter.
Wissenschaft
Der steinige Weg ins E-Zeitalter
In einem Punkt sind sich die Forscher weitgehend einig: Irgendwann werden die meisten Autos elektrisch unterwegs sein. Doch zunächst sind noch einige Hürden aus dem Weg zu räumen. von RALF BUTSCHER Der 29. Januar 1886 gilt als der Geburtstag des Automobils. Denn an diesem Tag meldete Carl Benz das von ihm in seiner Werkstatt in...
Wissenschaft
Warum vergessen wir auf dem Weg von einem Zimmer ins andere?
Herzlich willkommen in der März-Kolumne der Science Busters. Es ist die 40. Ausgabe unseres beliebten Periodikums und das muss natürlich gefeiert werden! Also, muss nicht, aber wir machen es. Ich hab schon alles hergerichtet und nur noch was vergessen. Das hole ich schnell aus der Küche. Was? Nein, Sie können ruhig schon beim...
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