Lexikon

nkompatibilitạ̈t

Staatsrecht
1. das Verbot der gleichzeitigen Ausübung mehrerer öffentlicher Ämter, insbesondere wenn sich dabei Überschneidungen zwischen Exekutive und Legislative im Sinn der Gewaltenteilungslehre oder zwischen den Tätigkeitsbereichen zweier Parlamente oder Exekutiven (Bund und Länder) ergeben. 2. das Verbot des Tätigwerdens kraft Amtes in eigenen Angelegenheiten oder solchen naher Verwandter.
Frau, Balance, Yoga
Wissenschaft

Die Rolle der Faszien

Lange waren die zum Bindegewebe gehörenden Faszien in Deutschland nur in der Alternativmedizin ein Thema. Anders als im anglo-amerikanischen Raum, blieb die hiesige Schulmedizin distanziert. Doch das hat sich geändert – durch neue profunde Studien. von ROLF HEßBRÜGGE Für Medizinstudenten im Präparierkurs waren Faszien früher nur...

Symbolbild für Bakterien
Wissenschaft

Warum die Erreger der Pest wiederholt ausstarben

Das Pestbakterium Yersinia pestis hat in den letzten Jahrtausenden immer wieder große Teile der Menschheit getötet. Möglich machte das offenbar ein einziges Gen im Erbgut des Pesterregers, mit dem sich die verschiedenen Stämme des Bakteriums über viele Jahrhunderte hinweg anpassen und überleben konnten, wie Forschende...

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