Lexikon

nkompatibilitạ̈t

Staatsrecht
1. das Verbot der gleichzeitigen Ausübung mehrerer öffentlicher Ämter, insbesondere wenn sich dabei Überschneidungen zwischen Exekutive und Legislative im Sinn der Gewaltenteilungslehre oder zwischen den Tätigkeitsbereichen zweier Parlamente oder Exekutiven (Bund und Länder) ergeben. 2. das Verbot des Tätigwerdens kraft Amtes in eigenen Angelegenheiten oder solchen naher Verwandter.
Wissenschaft

Weltraumschnupfen

Zieh dich warm an, wenn du rausgehst, sonst kriegst du einen Schnupfen!“ Wenn Ihre Eltern das zu Ihnen gesagt haben, dann müssen wir Ihnen jetzt leider mitteilen, dass das so nicht stimmt. Auch wenn die Kälte im Wort „Erkältung“ vorkommt, wird sie nicht durch niedrige Temperaturen verursacht, sondern durch Viren. Das ist jetzt...

Wissenschaft

Klimafreudliche Trunkenheit

Die Klimakrise schreitet fast ungehindert voran. Die Ergebnisse der letzten Klimakonferenz COP30 sind so dürftig, dass man sie als „Ergebnisse“ unter Anführungszeichen setzen muss. Die Einzigen, die angesichts dieser Weltlage Grund haben, um mit einem Glas Sekt anzustoßen, sind die fossile Industrie und rechte und rechtsextreme...

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