Lexikon

Insolvenzstraftaten

wirtschaftlich verantwortungslose Verhaltensweisen in Krisensituationen, die zum Schutze der Gesamtwirtschaft und der Gläubigerinteressen unter Strafe gestellt sind. Es handelt sich um Bankrotthandlungen (§§ 283, 283a StGB), Gläubiger- (§ 283c StGB) und Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB). Auch die Verletzung der Buchführungspflicht ist strafbar (§ 283b StGB). In allen Fällen ist Voraussetzung für eine Bestrafung, dass das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist.
In Österreich unterscheidet man folgende Insolvenzstraftaten: betrügerische Krida (§ 156 StGB), Schädigung fremder Gläubiger (§ 157 StGB), Begünstigung eines Gläubigers (§ 158 StGB), fahrlässige Krida (§ 159 StGB), Umtriebe während einer Geschäftsaufsicht, im Ausgleichverfahren oder im Konkursverfahren (§ 160 StGB). In der Schweiz wird hauptsächlich zwischen dem betrügerischen Konkurs (Art. 163 StGB) und dem leichtsinnigen Konkurs (Art. 165 StGB) unterschieden.
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