Lexikon

Insolvenzstraftaten

wirtschaftlich verantwortungslose Verhaltensweisen in Krisensituationen, die zum Schutze der Gesamtwirtschaft und der Gläubigerinteressen unter Strafe gestellt sind. Es handelt sich um Bankrotthandlungen (§§ 283, 283a StGB), Gläubiger- (§ 283c StGB) und Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB). Auch die Verletzung der Buchführungspflicht ist strafbar (§ 283b StGB). In allen Fällen ist Voraussetzung für eine Bestrafung, dass das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist.
In Österreich unterscheidet man folgende Insolvenzstraftaten: betrügerische Krida (§ 156 StGB), Schädigung fremder Gläubiger (§ 157 StGB), Begünstigung eines Gläubigers (§ 158 StGB), fahrlässige Krida (§ 159 StGB), Umtriebe während einer Geschäftsaufsicht, im Ausgleichverfahren oder im Konkursverfahren (§ 160 StGB). In der Schweiz wird hauptsächlich zwischen dem betrügerischen Konkurs (Art. 163 StGB) und dem leichtsinnigen Konkurs (Art. 165 StGB) unterschieden.
Mutter und Baby
Wissenschaft

Wie das erste Lebensjahr die sozialen Erwartungen prägt

Das elterliche Verhalten hat einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung des Nachwuchses. Erfährt ein Säugling von klein auf liebvolle Zuwendung, baut er ein Urvertrauen auf und erwartet von anderen Menschen eher Gutes. Wann sich die Erwartungen der Babys allerdings formen, ließ sich bisher schwierig erforschen, da sich die...

Lacrymaria olor
Wissenschaft

Ein Einzeller mit Origami-Hals

Nur 40 Mikrometer misst die Mikrobe Lacrymaria olor. Doch wenn das einzellige Lebewesen Beute wahrnimmt, kann es seinen Hals innerhalb von Sekunden auf das 30-fache der eigenen Körperlänge ausfahren. Eine Studie zeigt nun, wie das möglich ist: Demnach ist die Membran am Hals des Einzellers im Ruhezustand auf komplexe Weise...

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