Lexikon

Insolvenzstraftaten

wirtschaftlich verantwortungslose Verhaltensweisen in Krisensituationen, die zum Schutze der Gesamtwirtschaft und der Gläubigerinteressen unter Strafe gestellt sind. Es handelt sich um Bankrotthandlungen (§§ 283, 283a StGB), Gläubiger- (§ 283c StGB) und Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB). Auch die Verletzung der Buchführungspflicht ist strafbar (§ 283b StGB). In allen Fällen ist Voraussetzung für eine Bestrafung, dass das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist.
In Österreich unterscheidet man folgende Insolvenzstraftaten: betrügerische Krida (§ 156 StGB), Schädigung fremder Gläubiger (§ 157 StGB), Begünstigung eines Gläubigers (§ 158 StGB), fahrlässige Krida (§ 159 StGB), Umtriebe während einer Geschäftsaufsicht, im Ausgleichverfahren oder im Konkursverfahren (§ 160 StGB). In der Schweiz wird hauptsächlich zwischen dem betrügerischen Konkurs (Art. 163 StGB) und dem leichtsinnigen Konkurs (Art. 165 StGB) unterschieden.
Recycling, Textilien
Wissenschaft

Alte Kleider für neue Mode

Etliche Forscher und junge Unternehmen beschäftigen sich mit dem Recycling von Textilien. Doch die Herstellung verwendungsfähiger Materialien für neue Kleidungsstücke hat ihre Tücken. von KLAUS SIEG Die Wände aus Altkleidern und Stoffresten reichen bis fast unter die hohe Decke der 20.000 Quadratmeter großen Halle. Gabelstapler...

Luftschiffe
Wissenschaft

Die sanften Riesen kehren zurück

Luftschiffe wie der Zeppelin galten lange Zeit als out. Denn die gemächlichen Fluggeräte konnten mit Düsenjets nicht mithalten. Doch nun scheint ein Comeback der fliegenden Riesen in Sicht. Treiber dafür sind neue Techniken und Anwendungspotenziale sowie der Wunsch nach einer klimaneutralen Luftfahrt. von RALF BUTSCHER Es war...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon