Lexikon

Interssenverbände

freiwillige Vereinigungen gleichgesinnter Mitglieder, um gemeinsame Belange zu bearbeiten und gemeinsame Interessen durchzusetzen; Träger können (juristische) Personen oder Körperschaften sein. Vor allem Verbände der Wirtschaft (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) versuchen über Lobbyarbeit ihren Einfluss auf die Politik geltend zu machen.