Lexikon
Jus utrụmque
[
lateinisch, „beide Rechte“
]Sammelbezeichnung für das römische und das kanonische Recht, d. h. die beiden Rechte, die seit dem 13. Jahrhundert an den Universitäten gelehrt wurden. Noch heute verleihen verschiedene juristische Fakultäten den Grad eines Doctor utriusque iuris.
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Neue Hochhäuser –leicht, biegsam und gut zu recyceln
Wie können Architekten und Bauingenieure mehr Wohnraum mit weniger Material für die wachsende Weltbevölkerung schaffen? Ein groß angelegtes Forschungsprojekt der Universität Stuttgart entwickelt innovative Lösungen. von ROLAND BISCHOFF Bei klarer Sicht ist die Spitze des Kolosses schon aus 100 Kilometer Entfernung zu sehen. Burj...
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