Lexikon

Kanzerogne

[lateinisch + griechisch, Krebs Erzeugende]
Cancerogene; Karzinogene; Carcinogene
Substanzen oder Faktoren, die Krebs erzeugen können. Es lassen sich im Wesentlichen drei Gruppen unterscheiden: 1. chemische Substanzen, 2. Viren, 3. Strahlen.
Die größte Bedeutung für die Krebsentstehung haben chemische Substanzen, die aus der Umwelt oder mit der Nahrung in den Körper gelangen. Sie verursachen nach derzeitigem Erkenntnisstand bis zu 90 % aller menschlichen Krebserkrankungen. Die meisten Substanzen sind Prokanzerogene, die erst im Körper durch den Stoffwechsel ihre Krebs erzeugende Wirkung erhalten. In der Regel haben sie eine lange Latenzzeit, d. h., es dauert nicht selten 20 bis 30 Jahre, bis sich ein Krebs entwickelt.
Die meisten Kanzerogene finden sich unter den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (Benzpyren, Benzanthracen, Methylcholanthren), den aromatischen und den sekundären Aminen (diese werden in Gegenwart von Nitrit zu den eigentlichen Krebs erregenden Nitrosaminen umgewandelt), den alkylierenden Substanzen, den chlorierten Kohlenwasserstoffen u. a. Eine Vielzahl derartiger Substanzen findet sich im Tabakrauch, der deshalb eines der wichtigsten chemischen Kanzerogene ist. Aber auch natürlich vorkommende Substanzen können kanzerogen wirken, etwa Schimmelpilzgifte (Aflatoxine) in Lebensmitteln. Ebenfalls kanzeroogen wirken anorganische Substanzen wie Arsen, Asbest und Cadmium.
Auch Viren (Tumorviren, onkogene Viren) können als Kanzerogene wirken, z. B. verursachen Papillomaviren Gebärmutterhalskrebs, Hepatitis-B- und C-Viren Leberkrebs, und das zu den Herpesviren gehörige Epstein-Barr-Virus kann Burkitt-Lymphome hervorrufen.
Kanzerogen wirkende Strahlen sind radioaktive Strahlen, Röntgenstrahlen und die UV-Strahlen des Sonnenlichts, die Hautkrebs, u. a. das maligne Melanom, verursachen können.
Der Umgang mit Krebs erzeugenden Stoffen am Arbeitsplatz ist meldepflichtig und darf nur unter Einhaltung von besonderen Schutzmaßnahmen erfolgen.