Lexikon

Kaufoption

Calloption
beim Optionsgeschäft ein Kontrakt, der dem Käufer ein Kaufrecht einräumt; dient auch der Spekulation auf steigende Kurse. Bei der physischen Lieferung erwirbt der Käufer bis zu einem definierten Zeitpunkt (Optionsfrist) eine bestimmte Anzahl von der Option zugrunde liegenden Basiswerten (z. B. einer Aktie) zu einem festgelegten Kurs (Basispreis). Beim Barausgleich erhält der Käufer die Differenz zwischen Tagesendbewertungskurs des Basiswertes u. Ausübungspreis. Gegensatz: Verkaufsoption.
Humanoide Figur mit Froskopf, trägt Anzug und Aktentasche, steht auf grauem Hintergrund, Text:
Wissenschaft

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Inselzellen
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