Lexikon
Kombattạnt
[
französisch, „Mitkämpfer“
]nach Völkerrecht eine zum Kampf mit der Waffe berechtigte Person, für die im Fall der Gefangennahme durch den Gegner die Vorschriften des III. Genfer Abkommens vom 12. 8. 1949 über die Behandlung der Kriegsgefangenen gelten. Soweit Nichtkombattanten zu den Streitkräften gehören (Geistliche, Sanitätspersonal), haben sie Anspruch auf gleiche Behandlung, ohne selbst Kriegsgefangene zu sein. Nach dem 1. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen von 1977 ist jeder Teilnehmer an Feindseligkeiten als Kombattant zu vermuten, soweit er nicht Spion oder Söldner ist.
Wissenschaft
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Wald- und Buschbrände können verheerende Folgen haben. Denn dabei gehen nicht nur riesige Flächen an Vegetation verloren, es gelangen auch große Mengen Ruß und Rauch in die Luft. Weil diese das Sonnenlicht einfangen, werden daraufhin die Tage wärmer und trockener. Große Brände führen so zu lokalen Wetterverhältnissen, die weitere...
Wissenschaft
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Physiker haben in einem aufwendigen Versuchsaufbau erstmals experimentell untersucht, wann sich in unterkühlten Flüssigkeiten die ersten Kristallisationskeime bilden – der Beginn des Gefrierprozesses. Die ersten Kristalle entstehen demnach deutlich später als bislang vermutet; damit beginnt auch das Gefrieren später und ist...