Lexikon
Kombattạnt
[
französisch, „Mitkämpfer“
]nach Völkerrecht eine zum Kampf mit der Waffe berechtigte Person, für die im Fall der Gefangennahme durch den Gegner die Vorschriften des III. Genfer Abkommens vom 12. 8. 1949 über die Behandlung der Kriegsgefangenen gelten. Soweit Nichtkombattanten zu den Streitkräften gehören (Geistliche, Sanitätspersonal), haben sie Anspruch auf gleiche Behandlung, ohne selbst Kriegsgefangene zu sein. Nach dem 1. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen von 1977 ist jeder Teilnehmer an Feindseligkeiten als Kombattant zu vermuten, soweit er nicht Spion oder Söldner ist.
Wissenschaft
Satt schon vor dem ersten Bissen
Der Anblick köstlicher Speisen wirkt auf die meisten Menschen appetitanregend. Wer dagegen die neuen Abnehmspritzen nutzt, wird häufig schon satt, wenn er Essen auch nur ansieht. In Versuchen mit Mäusen und Menschen hat eine Studie nun aufgeklärt, welche Vorgänge im Gehirn für diesen Effekt verantwortlich sind. Demnach vermitteln...
Wissenschaft
Megatsunami mit tagelangem Nachspiel
Bis zu 200 Meter hoch türmte sich die Monsterwelle nach dem Bergsturz auf: Ein Forschungsteam berichtet über einen gigantischen Tsunami in einem unbewohnten Fjord Grönlands, der zu einem interessanten Wellen-Phänomen geführt hat: Es bildete sich eine sogenannte Seiche-Welle, die sich mehr als eine Woche lang zwischen den Ufern...