Lexikon
Partisạn
[
französisch
]ein bewaffneter Parteigänger hinter und zwischen den feindlichen Fronten, der nicht als Soldat gekennzeichnet ist; völkerrechtlich nicht als Kombattant anerkannt.
Häufig werden als Partisanen auch Gruppen bezeichnet, die eine für ihre Untergebenen verantwortliche Person an ihrer Spitze haben, ein bleibendes und von weitem erkennbares Unterscheidungszeichen führen, die Waffen offen tragen und bei ihren Kampfhandlungen die Gesetze und Gebräuche des Kriegs einhalten, die demnach völkerrechtlich als rechtmäßige Kombattanten anzusehen sind. Ihre rechtliche Einordnung hängt ausschließlich von diesen Kriterien ab, die in ihrer Gesamtheit vorliegen müssen, also nicht von der (zuweilen willkürlichen) Bezeichnung durch die Gegenseite. Guerilla.
Wissenschaft
Boden unter dem ausgetrockneten Aralsee hebt sich
Der einst riesige Aralsee ist durch die menschliche Gier nach Wasser nahezu ausgetrocknet. Das hat dazu geführt, dass sich der Boden im Seebecken nun wieder anhebt. Das Gestein im Erdmantel unter dem ehemaligen See fließt ohne die Last des Wassers auf die Erdkruste wieder in seine ursprüngliche Position zurück, wie...
Wissenschaft
Hilfe für Zebrahaie
Haie sind weltweit stark in Bedrängnis geraten. Ein internationales Konsortium versucht nun erstmals, eine besonders gefährdete Hai-Art durch Nachzucht und Auswilderung zu retten. von KURT DE SWAAF Vielleicht stand ihre Existenz in den vergangenen 60 Millionen Jahren einfach unter keinem guten Stern. Irgendwann in grauer Vorzeit...