Lexikon

Partisạn

[
französisch
]
ein bewaffneter Parteigänger hinter und zwischen den feindlichen Fronten, der nicht als Soldat gekennzeichnet ist; völkerrechtlich nicht als Kombattant anerkannt.
Häufig werden als Partisanen auch Gruppen bezeichnet, die eine für ihre Untergebenen verantwortliche Person an ihrer Spitze haben, ein bleibendes und von weitem erkennbares Unterscheidungszeichen führen, die Waffen offen tragen und bei ihren Kampfhandlungen die Gesetze und Gebräuche des Kriegs einhalten, die demnach völkerrechtlich als rechtmäßige Kombattanten anzusehen sind. Ihre rechtliche Einordnung hängt ausschließlich von diesen Kriterien ab, die in ihrer Gesamtheit vorliegen müssen, also nicht von der (zuweilen willkürlichen) Bezeichnung durch die Gegenseite. Guerilla.
Foto von menschlichem Überresten aus der Maszycka-Höhle
Wissenschaft

Knochen belegen Gewalt-Kannibalismus im Magdalénien

Menschliche Überreste aus der Maszycka-Höhle in Polen zeugen davon, wie Gesellschaften in Mitteleuropa in der Altsteinzeit lebten und wie sie ihre Toten bestatteten. Spuren an diesen Knochen deuten darauf hin, dass die Körper der Verstorbenen systematisch zerlegt wurden – bis aufs Knochenmark, wie neue Analysen ergaben. Die Funde...

Gehirn und Musik
Wissenschaft

Warum manche Menschen keine Freude an Musik empfinden

Musik kann uns emotional berühren, zum Tanzen animieren und soziale Beziehungen fördern. Doch manche Menschen lassen die Klänge kalt – obwohl ihr Gehör intakt ist und sie in anderen Bereichen durchaus Freude empfinden. Studien zeigen, dass bei diesen „musikalischen Anhedonisten“ die Verbindung zwischen der Hörrinde und den...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon