Lexikon

Partisn

[
französisch
]
ein bewaffneter Parteigänger hinter und zwischen den feindlichen Fronten, der nicht als Soldat gekennzeichnet ist; völkerrechtlich nicht als Kombattant anerkannt.
Häufig werden als Partisanen auch Gruppen bezeichnet, die eine für ihre Untergebenen verantwortliche Person an ihrer Spitze haben, ein bleibendes und von weitem erkennbares Unterscheidungszeichen führen, die Waffen offen tragen und bei ihren Kampfhandlungen die Gesetze und Gebräuche des Kriegs einhalten, die demnach völkerrechtlich als rechtmäßige Kombattanten anzusehen sind. Ihre rechtliche Einordnung hängt ausschließlich von diesen Kriterien ab, die in ihrer Gesamtheit vorliegen müssen, also nicht von der (zuweilen willkürlichen) Bezeichnung durch die Gegenseite. Guerilla.
Linienzeichnung eines Glühbirnen-Threads mit blauen und gelben Wasserfarbspritzern im Hintergrund.
Wissenschaft

Ein menschliches Gehirn im Computer?

Supercomputer sollen inzwischen leistungsstark genug sein, um ein komplettes menschliches Gehirn simulieren zu können. Das behaupten Physiker um Bruno Golosio von der Universität Cagliari in einer Fachpublikation, die kürzlich auf dem Preprint-Server arXiv erschienen ist. Wenn Sie mich fragen, klingt das nach Science-Fiction....

Text
Wissenschaft

Konfabulation statt Halluzination

An dieser Stelle ist in Ausgabe 09/2023 der große Physiker Arnold Sommerfeld schon einmal mit folgendem Satz zitiert worden, „In der Natur nimmt die Entropie die Rolle der Direktorin ein, die Energie aber nur die einer Buchhalterin“ (wobei das Original den Direktor und den Buchhalter als Männer angesprochen hat, was heute...

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