Lexikon
Lärmschutzbereich
nach dem Bundesgesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. 3. 1971 das Gebiet außerhalb des Flugplatzgeländes, in dem der durch Fluglärm hervorgerufene äquivalente Dauerschallpegel 67 dB(A) übersteigt. Der Lärmschutzbereich ist in zwei Lärmschutzzonen unterteilt: Schutzzone 1 mit einem äquivalenten Dauerschallpegel über 75 dB(A) und Schutzzone 2, die das übrige Gebiet des Lärmschutzbereichs umfasst. Im gesamten Lärmschutzbereich dürfen in der Regel Krankenhäuser, Altenheime, Erholungsheime und Schulen nicht errichtet werden; in der Schutzzone 1 dürfen auch keine Wohnungen gebaut werden. Die Kosten für Schallschutzeinrichtungen an Wohnhäusern in der Schutzzone 2 werden auf Antrag vom Staat erstattet. Lärmschutzbereiche werden für neu zu errichtende Flughafenanlagen aufgrund von Prognosedaten festgelegt. Zuständig für den Vollzug ist das Bundesumweltministerium unter Beteiligung des Umweltbundesamtes.
Wissenschaft
Warum vergessen wir auf dem Weg von einem Zimmer ins andere?
Herzlich willkommen in der März-Kolumne der Science Busters. Es ist die 40. Ausgabe unseres beliebten Periodikums und das muss natürlich gefeiert werden! Also, muss nicht, aber wir machen es. Ich hab schon alles hergerichtet und nur noch was vergessen. Das hole ich schnell aus der Küche. Was? Nein, Sie können ruhig schon beim...
Wissenschaft
Verständnis für soziale Strukturen fördert den eigenen Aufstieg
Wer sozial gut vernetzt ist, bringt es oft besonders weit auf der Karriereleiter. Doch welche Faktoren bestimmen darüber, ob wir uns mit den „richtigen“ Personen anfreunden? Eine Studie hat nun erhoben, wie sich die sozialen Netzwerke von Studierenden in ihrer Anfangszeit an der Universität entwickeln. Das Ergebnis: Wer bereits...