Lexikon

Lärmschutzbereich

nach dem Bundesgesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. 3. 1971 das Gebiet außerhalb des Flugplatzgeländes, in dem der durch Fluglärm hervorgerufene äquivalente Dauerschallpegel 67 dB(A) übersteigt. Der Lärmschutzbereich ist in zwei Lärmschutzzonen unterteilt: Schutzzone 1 mit einem äquivalenten Dauerschallpegel über 75 dB(A) und Schutzzone 2, die das übrige Gebiet des Lärmschutzbereichs umfasst. Im gesamten Lärmschutzbereich dürfen in der Regel Krankenhäuser, Altenheime, Erholungsheime und Schulen nicht errichtet werden; in der Schutzzone 1 dürfen auch keine Wohnungen gebaut werden. Die Kosten für Schallschutzeinrichtungen an Wohnhäusern in der Schutzzone 2 werden auf Antrag vom Staat erstattet. Lärmschutzbereiche werden für neu zu errichtende Flughafenanlagen aufgrund von Prognosedaten festgelegt. Zuständig für den Vollzug ist das Bundesumweltministerium unter Beteiligung des Umweltbundesamtes.
braune Hundezecke auf einem Bleistift
Wissenschaft

Warum Zecken bakterielle Helfer benötigen

Zecken ernähren sich von menschlichem und tierischem Blut und können bei ihren Bissen Krankheitserreger übertragen. Nun haben Forschende einen möglichen Weg gefunden, den Zeckenbestand künftig besser regulieren zu können und damit das Erkrankungsrisiko zu senken. Als Angriffspunkt könnten dabei spezielle Bakterien dienen, die im...

Blutproben
Wissenschaft

Proteine im Blut verraten Alter unseres Gehirns

Wie schnell wir altern, ist individuell unterschiedlich. Im Alter steigt jedoch bei uns allen das Risiko für neurodegenerative Erkrankungen wie Demenz. Neurobiologen haben nun 13 Proteine in unserem Blut identifiziert, die mit der Alterung unseres Gehirns in Verbindung stehen. Im Laufe des Lebens verändern sich demnach die...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon