Lexikon
Lebensmittelrecht
Gesamtheit der Rechtsvorschriften über Herstellung, Zubereitung, Vertrieb aller Lebensmittel. Die grundsätzlichen Regelungen stehen heute im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch in der Fassung vom 22. 8. 2011, das auch Kosmetika, Tabakerzeugnisse, Futtermittel und gewisse Bedarfsgegenstände erfasst. Die wichtigen Schutzvorschriften über Konservierungsmittel (einschließlich Konservierungsmethoden wie Bestrahlung), Farben und Fremdstoffe in Lebensmitteln und deren entsprechende Kennzeichnung sind dem Gesetz angepasst. – Das Lebensmittelrecht verbietet Tabakreklame in Funk und Fernsehen.
Als Bedarfsgegenstände, die ebenfalls unter das Lebensmittelrecht fallen, gelten beispielsweise auch Verpackungen jeder Art für Kosmetika oder Tabakerzeugnisse, Spielwaren und Scherzartikel oder Reinigungsmittel für häuslichen Bedarf und Imprägnierungsmittel für Kleidungsstücke u. Ä. – Das Lebensmittelrecht gilt auch für alle Importwaren.
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