Lexikon
Hackfleisch
zerkleinertes Fleisch; man unterscheidet: 1. Hackfleisch im engeren Sinne, Gewiegtes, Gehacktes, rohes Skelettmuskelfleisch warmblütiger Schlachttiere in zerkleinertem Zustand ohne jeden Zusatz; – 2. Schabefleisch, fett- und sehnenfreies (schieres) rohes Skelettmuskelfleisch vom Rind in fein zerkleinertem Zustand ohne jeden Zusatz; – 3. zubereitetes Hackfleisch, Hackepeter, Thüringer Mett, Wursthackfleisch, Bratwursthack, Brät, Hack- oder Schabefleisch, dem Speisesalz, Zwiebeln oder Gewürze zugesetzt sind. Die Herstellung und Abgabe von Hackfleisch unterliegt strengen lebensmittelrechtlichen Vorschriften.

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