Lexikon

Hackfleisch

zerkleinertes Fleisch; man unterscheidet: 1. Hackfleisch im engeren Sinne, Gewiegtes, Gehacktes, rohes Skelettmuskelfleisch warmblütiger Schlachttiere in zerkleinertem Zustand ohne jeden Zusatz; 2. Schabefleisch, fett- und sehnenfreies (schieres) rohes Skelettmuskelfleisch vom Rind in fein zerkleinertem Zustand ohne jeden Zusatz; 3. zubereitetes Hackfleisch, Hackepeter, Thüringer Mett, Wursthackfleisch, Bratwursthack, Brät, Hack- oder Schabefleisch, dem Speisesalz, Zwiebeln oder Gewürze zugesetzt sind. Die Herstellung und Abgabe von Hackfleisch unterliegt strengen lebensmittelrechtlichen Vorschriften.
Die Mathematik ist ein komplexes Theorie-Gebilde, das immer weiter aus sich selbst hervorwächst. Die verschiedensten Bereiche sind durch lückenlos bewiesene Theoreme miteinander verbunden. © BDW-Grafik/Ricardo Rio Ribeiro Martins; Quelle: Stack Exchange – A Graph Map of Math.SE
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