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Liegegeld

im See- und Binnenschifffahrtsrecht die besondere Vergütung, die der Charterer eines Schiffs oder von Schiffsraum (Befrachter) dem Frachtführer (Binnenschifffahrt: Schiffer; Seeschifffahrt: Verfrachter) für die Zeit entrichtet, die dieser das Schiff länger als vereinbart zur Beladung bereithält (Überliegezeit).

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