Lexikon
Manor
[
mænə
]Bez. für eine engl. Grundherrschaft, die aus einem Herrensitz (manor house) u. dem dazugehörigen Land bestand. Ein grundherrliches Gericht (court of the manor) entschied in allen die Landwirtschaft u. die besitzrechtl. Beziehungen zwischen Grundherrn u. Bauern betreffenden Fragen sowie über kleinere Vergehen.

Wissenschaft
Lust auf Arbeit?
Im europäischen Vergleich liegen die Deutschen mit ihrer durchschnittlichen Wochenstundenzahl im Ranking weit hinten. Die Jungen reden anscheinend nur noch von Work-Life-Balance, und die Alten ziehen sich ins Homeoffice zurück. Ist der fleißige Deutsche Geschichte? Ein Blick auf die Zahlen. von CHRISTIAN WOLF Die...

Wissenschaft
Faktorfischen
Früher wimmelte es in der Bioforschung nur so von „Faktoren“, weil vielfach nach folgendem Prinzip experimentiert wurde: Man stellte Extrakte von irgendetwas her, gab sie zu Zellen, Geweben oder Organismen – und plötzlich machten diese etwas, das sie ohne Extrakt nicht getan hatten. Ergo: In dem kruden Extrakt verbirgt sich...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Moore fürs Klima
KI-Sprachmodelle zeigen politisch linke Tendenzen
Igitt!
Stätte des Fortschritts
Quanten Bullshit
Mehr als Bikinimedizin