Lexikon
Manor
[
mænə
]Bez. für eine engl. Grundherrschaft, die aus einem Herrensitz (manor house) u. dem dazugehörigen Land bestand. Ein grundherrliches Gericht (court of the manor) entschied in allen die Landwirtschaft u. die besitzrechtl. Beziehungen zwischen Grundherrn u. Bauern betreffenden Fragen sowie über kleinere Vergehen.

Wissenschaft
Ein neues Meer im Sonnensystem
Unter dem Eis des Saturntrabanten Mimas verbirgt sich ein bislang unbekanntes Gewässer. Der Ozean des Nachbarmonds Enceladus beherbergt sogar die chemischen Zutaten für Leben. von THORSTEN DAMBECK Acht Jahre nach seiner Entdeckung des Uranus wurde William Herschel 1789 wieder fündig, diesmal bei Saturn: „Wann immer es das Wetter...

Wissenschaft
Das kenn’ ich doch!
Warum wir manchmal Déjà-vus erleben, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. „Déjà vu“ ist französisch und bedeutet „schon gesehen“. Man bezeichnet damit Situationen, in denen man das intensive Gefühl hat, sie schon einmal erlebt zu haben, ohne indes genau sagen zu können, wann, wo und in welchem Zusammenhang. In Studien gaben rund zwei...
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