Mischehe
Recht
Rassenmischeheveraltete Bezeichnung für eine Ehe zwischen Personen verschiedener ethnischer, kultureller oder nationaler Zugehörigkeit. Mischehen waren in manchen Staaten verboten; z. B. in der Republik Südafrika. Rassenideologisch begründet wurde das Verbot der Ehe zwischen „Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes“ und Juden im Deutschen Reich z. Z. des Nationalsozialismus durch das „Blutschutzgesetz“ vom 15. 9. 1935 (eines der Nürnberger Gesetze).