Lexikon

Nürnberger Gesetze

Nürnberger Rassengesetze
die antisemitisch ausgerichteten Gesetze, die vom Reichstag während des Nürnberger Parteitags der NSDAP 1935 verabschiedet wurden. 1. das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (Blutschutzgesetz) verbot unter Zuchthausstrafe die Eheschließung zwischen Juden und „Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes“; trotzdem geschlossene Ehen konnten für nichtig erklärt werden. 2. das Reichsbürgergesetz schloss alle Personen nicht „deutschen oder artverwandten Blutes“ von der deutschen Reichsbürgerschaft aus. 3. das Reichsflaggengesetz erklärte die Hakenkreuzfahne zur Reichs- und Nationalflagge. Die Nürnberger Gesetze wurden ergänzt durch das Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit des deutschen Volkes (Ehegesundheitsgesetz) vom 18. 10. 1935; es verbot Ehen mit kranken, besonders erbkranken, entmündigten, unter vorläufiger Vormundschaft stehenden und geistesgestörten Personen, sofern nicht Unfruchtbarkeit bestand, und führte die Pflicht zur Vorlegung von Ehetauglichkeitszeugnissen des Gesundheitsamts ein.
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