Gesundheit A-Z
Krankenversicherung, private
Abk. PKV, private Versicherungsträger, die einer staatlichen Aufsicht unterstehen. Mitglieder der privaten Krankenversicherung sind freiwillig versichert und können sich, sofern ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kassen liegt, als Arbeitnehmer privat versichern. Das Gleiche gilt für bestimmte Personengruppen, z. B. Selbstständige (außer Künstlern, Landwirten und Publizisten) oder Beamte und deren Familienangehörige. Gesetzlich Versicherte können jedoch zusätzlich zu ihrer Pflichtversicherung eine zusätzliche private Krankenversicherung abschließen, z. B. für einen Auslandsaufenthalt, oder sich hinsichtlich der Übernahme von besonderen Leistungen im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes oder Verdienstausfall bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit zusätzlich privat absichern. Grundsätzlich bietet die private Krankenversicherung ähnliche Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung einschließlich der Pflegeversicherung. Mitgliedschaft, Beitragshöhe und Leistungen werden allerdings in Abhängigkeit von gesundheitlichen Risikofaktoren individuell geregelt. Versicherte erhalten keine Sach- und Dienstleistungen, sondern bekommen die anfallenden Kosten für ärztliche Maßnahmen erstattet.
Wissenschaft
Die letzte Revolution – und die nächste
Der wissenschaftliche Fortschritt ist weder kontinuierlich noch konstant. In jüngerer Zeit scheint er sogar zu stagnieren. Ist die Kosmologie eine Ausnahme? von RÜDIGER VAAS Trotz enormer Anstrengungen und Mittel – Arbeitszeit, Geld, Technik, Rechenkapazitäten und so weiter – haben die Zahl und Rate fundamentaler neuer Einsichten...
Wissenschaft
Wie kam Saturn zu seinen Ringen?
Zum Missionsende raste die Raumsonde Cassini immer enger um den Gasplaneten. Dabei gelangen die genauesten Messungen des prächtigen Ringsystems. von THORSTEN DAMBECK Es waren die letzten Minuten der Raumsonde Cassini, als sie wie geplant in die Gashülle Saturns eintauchte: An diesem 15. September 2017 kündigte sich das Ende 1900...