Gesundheit A-Z
Krankenversicherung, private
Abk. PKV, private Versicherungsträger, die einer staatlichen Aufsicht unterstehen. Mitglieder der privaten Krankenversicherung sind freiwillig versichert und können sich, sofern ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kassen liegt, als Arbeitnehmer privat versichern. Das Gleiche gilt für bestimmte Personengruppen, z. B. Selbstständige (außer Künstlern, Landwirten und Publizisten) oder Beamte und deren Familienangehörige. Gesetzlich Versicherte können jedoch zusätzlich zu ihrer Pflichtversicherung eine zusätzliche private Krankenversicherung abschließen, z. B. für einen Auslandsaufenthalt, oder sich hinsichtlich der Übernahme von besonderen Leistungen im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes oder Verdienstausfall bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit zusätzlich privat absichern. Grundsätzlich bietet die private Krankenversicherung ähnliche Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung einschließlich der Pflegeversicherung. Mitgliedschaft, Beitragshöhe und Leistungen werden allerdings in Abhängigkeit von gesundheitlichen Risikofaktoren individuell geregelt. Versicherte erhalten keine Sach- und Dienstleistungen, sondern bekommen die anfallenden Kosten für ärztliche Maßnahmen erstattet.
Wissenschaft
Ein neues Feld der Photovoltaik
Der Ausbau von Solaranlagen benötigt viel Platz. Doch viele geeignete Flächen werden bereits für die Landwirtschaft genutzt. Forscher suchen daher nach Wegen, beide Nutzungen zu kombinieren – und sehen großes Potenzial. von Rainer Kurlemann Die rheinische Ackerbohne könnte die deutsche Landwirtschaft verändern. Denn im Rahmen...
Wissenschaft
Willkommen in Absurdistan
Zwei berühmte Naturforscher, Isaac Newton und Charles Darwin, habe ihre eigenen großen Einsichten nicht voller Überzeugung bejubelt, sondern sie als absurd bezeichnet. Newton kam es absurd vor, dass die von ihm postulierte Schwerkraft etwa zwischen Mond und Erde gravitätisch wirken sollte, obwohl sich zwischen den Himmelskörpern...