Gesundheit A-Z
Krankenversicherung, private
Abk. PKV, private Versicherungsträger, die einer staatlichen Aufsicht unterstehen. Mitglieder der privaten Krankenversicherung sind freiwillig versichert und können sich, sofern ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kassen liegt, als Arbeitnehmer privat versichern. Das Gleiche gilt für bestimmte Personengruppen, z. B. Selbstständige (außer Künstlern, Landwirten und Publizisten) oder Beamte und deren Familienangehörige. Gesetzlich Versicherte können jedoch zusätzlich zu ihrer Pflichtversicherung eine zusätzliche private Krankenversicherung abschließen, z. B. für einen Auslandsaufenthalt, oder sich hinsichtlich der Übernahme von besonderen Leistungen im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes oder Verdienstausfall bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit zusätzlich privat absichern. Grundsätzlich bietet die private Krankenversicherung ähnliche Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung einschließlich der Pflegeversicherung. Mitgliedschaft, Beitragshöhe und Leistungen werden allerdings in Abhängigkeit von gesundheitlichen Risikofaktoren individuell geregelt. Versicherte erhalten keine Sach- und Dienstleistungen, sondern bekommen die anfallenden Kosten für ärztliche Maßnahmen erstattet.
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