Lexikon
Mogelpackung
im Verhältnis zur Füllung übergroße Verpackung, die dem Käufer eine größere Warenmenge vortäuscht; in Deutschland unzulässig (§ 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb). – In Österreich: § 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. – In der Schweiz: Art. 3 Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb vom 19. 12. 1986.
Wissenschaft
Wem gehört das Meer?
25 Jahre dauerte es, das internationale Seerecht auszuhandeln. Da die Regelungen jedoch nicht immer eindeutig sind, gibt es bis heute Gebietsstreitigkeiten. Von RAINER KURLEMANN Der globale Ozean ist kein rechtsfreier Raum, auch wenn die nächste Staatengrenze vielerorts etliche Hundert Seemeilen entfernt ist. Eine globale...
Wissenschaft
Ein Einzeller mit Origami-Hals
Nur 40 Mikrometer misst die Mikrobe Lacrymaria olor. Doch wenn das einzellige Lebewesen Beute wahrnimmt, kann es seinen Hals innerhalb von Sekunden auf das 30-fache der eigenen Körperlänge ausfahren. Eine Studie zeigt nun, wie das möglich ist: Demnach ist die Membran am Hals des Einzellers im Ruhezustand auf komplexe Weise...
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