Lexikon

Nothaushaltsrecht

die haushaltsrechtl. Bestimmungen für den Fall, dass der Haushaltsplan entgegen dem Grundsatz der Vorherigkeit (Art. 110 Abs. 2 GG) z. B. wegen verspäteter Vorlage des Haushaltsentwurfs der Regierung oder wegen ausgedehnter parlamentar. Beratungen nicht rechtzeitig vor Beginn des neuen Haushaltsjahres durch Haushaltsgesetz festgestellt u. verkündet worden ist. Für den Bund ist das Nothaushaltsrecht geregelt in Art. 111 GG, für die Länder finden sich vergleichbare Bestimmungen in den Landesverfassungen.
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Wissenschaft

Die Mär von den todbringenden Hornissen

Hornissen werden oft für gefährliche Bestien gehalten. Warum man vor den Tieren im Normalfall aber eigentlich gar keine Angst zu haben braucht, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. „Drei Hornissenstiche töten einen Menschen und sieben ein Pferd“. Mit dieser Warnung jagen Eltern ihren Kindern noch heute eine gewaltige Angst vor den...

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Wissenschaft

Romantische Welt

Der Dichter Novalis, dem die Menschheit die blaue Blume der Romantik als Symbol einer Sehnsucht nach neuen Erlebnishorizonten verdankt, hat gefordert, man müsse die Welt romantisieren. Novalis hat das dazu nötige Vorgehen in vier Schritte eingeteilt, die man sich wie folgt vorstellen kann: Man müsse erstens etwas Bekanntes auf...

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