Lexikon
Nothaushaltsrecht
die haushaltsrechtl. Bestimmungen für den Fall, dass der Haushaltsplan entgegen dem Grundsatz der Vorherigkeit (Art. 110 Abs. 2 GG) z. B. wegen verspäteter Vorlage des Haushaltsentwurfs der Regierung oder wegen ausgedehnter parlamentar. Beratungen nicht rechtzeitig vor Beginn des neuen Haushaltsjahres durch Haushaltsgesetz festgestellt u. verkündet worden ist. Für den Bund ist das Nothaushaltsrecht geregelt in Art. 111 GG, für die Länder finden sich vergleichbare Bestimmungen in den Landesverfassungen.
Wissenschaft
Vorstoß in die Hölle
Drei Raumsonden sollen bald die Rätsel der Venus lösen. Eine neue Studie lässt vermuten, dass unsere Nachbarwelt bis heute vulkanisch aktiv ist. von RÜDIGER VAAS Die Venus wird oft als Schwester der Erde bezeichnet, weil sie ähnlich groß ist und eine dichte Atmosphäre über felsigem Grund hat. Sie war das erste Ziel...
Wissenschaft
»Vogelstimmen berühren viele Menschen«
Vogelliebhaber kennen BirdNET längst. Im Interview berichtet der Entwickler Stefan Kahl, inwieweit sich die App als Forschungsplattform vor allem auch bei Experten etabliert hat. Das Gespräch führte TIM SCHRÖDER Herr Dr. Kahl, ist BirdNET mehr als ein Spielzeug? Tatsächlich ist die App eher ein Nebenprodukt unserer...