Lexikon

Seekriegsrecht

die vor allem in dem Haager Abkommen von 1907, in dem Genfer Abkommen von 1949 sowie durch Völkergewohnheitsrecht ergänzte Regelung der militärischen Auseinandersetzungen. Da der Seekrieg in steigendem Maß ein Handels- und Wirtschaftskrieg ist (Blockadekrieg), spielt das Neutralitätsrecht eine größere Rolle, d. h. die Möglichkeit, die Zufuhren zum Kriegsgegner auch dann zu unterbinden, wenn die Lieferungen aus einem neutralen Land stammen oder auf neutralen Schiffen erfolgen. Die Grundsätze des Beschlagnahme- und Wegnahmerechts sind bereits in der Pariser Seerechtsdeklaration von 1856 niedergelegt, später durch die Londoner Seerechtsdeklaration von 1909 vervollständigt, aber in den beiden Weltkriegen weithin wieder preisgegeben worden (Prise). Vorherrschend geblieben ist die härtere britische Auffassung. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftskriegs- und Blockadepraxis, des Prisenrechts, der Bewaffnung der Handelsschiffe, der Beschlagnahme feindlichen Privateigentums sowie für sonstige Techniken des Seekriegs. Der Schutz der Neutralen ist ständig geringer geworden, die Entwicklung neigt zu einer Freund-Feind-Entscheidung unter Ausschaltung der Neutralität.
Weltraumschrott
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Die Spuren des Verglühens

Die wachsende Menge an Weltraumschrott bereitet auch dann Probleme, wenn sie in der Atmosphäre verglüht. Forscher untersuchen die Folgen für Klima und Ozon – und feilen an Lösungen. von ALINA WOLF Im Februar 2023 startete ein US-amerikanisches Forschungsflugzeug, die WB-57, in Fairbanks, Alaska, und stieg 19 Kilometer weit in die...

Diatryma geiselensis
Wissenschaft

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Im Laufe der Zeit haben schon viele spektakuläre Urzeitwesen Deutschland durchstreift. Dazu zählt auch der 1,40 Meter große Laufvogel Diatryma geiselensis, der vor 45 Millionen Jahren im Geiseltal im heutigen Sachsen-Anhalt lebte – damals noch ein tropisches Sumpfgebiet. Nun haben Paläontologen erstmals einen Schädel dieses...

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