Lexikon
Seekriegsrecht
die vor allem in dem Haager Abkommen von 1907, in dem Genfer Abkommen von 1949 sowie durch Völkergewohnheitsrecht ergänzte Regelung der militärischen Auseinandersetzungen. Da der Seekrieg in steigendem Maß ein Handels- und Wirtschaftskrieg ist (Blockadekrieg), spielt das Neutralitätsrecht eine größere Rolle, d. h. die Möglichkeit, die Zufuhren zum Kriegsgegner auch dann zu unterbinden, wenn die Lieferungen aus einem neutralen Land stammen oder auf neutralen Schiffen erfolgen. Die Grundsätze des Beschlagnahme- und Wegnahmerechts sind bereits in der Pariser Seerechtsdeklaration von 1856 niedergelegt, später durch die Londoner Seerechtsdeklaration von 1909 vervollständigt, aber in den beiden Weltkriegen weithin wieder preisgegeben worden (Prise). Vorherrschend geblieben ist die härtere britische Auffassung. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftskriegs- und Blockadepraxis, des Prisenrechts, der Bewaffnung der Handelsschiffe, der Beschlagnahme feindlichen Privateigentums sowie für sonstige Techniken des Seekriegs. Der Schutz der Neutralen ist ständig geringer geworden, die Entwicklung neigt zu einer Freund-Feind-Entscheidung unter Ausschaltung der Neutralität.
Wissenschaft
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Neue Auswertungen alter Radardaten legen nahe: Auf unserer Nachbarwelt quoll noch vor drei Jahrzehnten Lava aus Vulkanen heraus. Die Venus könnte sogar aktiver sein als die Erde. von THORSTEN DAMBECK Anders als der Mars ist die Venus dauerhaft in eine dicke Schicht aus Wolken gehüllt. Jahrhundertelang konnte deshalb kein Fernrohr...
Wissenschaft
Schalltrichter und Fuchsgesichter
Wie ihre unterschiedlichen Evolutionswege Fledermäusen und Flughunden ins Gesicht geschrieben sind. Von RALF STORK Unter den Säugetieren ist die Gruppe der Fledermäuse einzigartig. Da ist die Sache mit dem Fliegen, klar. Das können Primaten, Nagetiere, Unpaarhufer und all die anderen nicht. Aber rein äußerlich betrachtet sind es...