Lexikon
Prịse
Völkerrecht
die nach den Regeln des Seekriegsrechts als Beute weggenommenen Handelsschiffe und Schiffsladungen. Der Wegnahme unterliegen: feindliche Handelsschiffe; feindliche Ladung; Bannware im Eigentum Neutraler; neutrale Schiffe, falls Banngut überwiegt, Blockadebruch versucht oder dem Gegner neutralitätswidrige Unterstützung gewährt wurde. Die Zuerkennung als Beute wird durch ein Prisengericht ausgesprochen, das in einem gerichtsähnlichen Verfahren die Einziehung oder Freigabe zu verfügen hat. Die Prisengerichte sind nationale Gerichte (meist zwei Instanzen); Rechtsgrundlage sind die ebenfalls nicht ratifizierte Londoner Seerechtsdeklaration von 1909, die aber als Gewohnheitsrecht gilt, sowie die mit ihr inhaltlich übereinstimmenden nationalen Prisenordnungen (z. B. deutsche Prisenordnung und Prisengerichtsordnung von 1939).

Wissenschaft
Einstein und der Tellerwäscher
Ein amerikanischer Immigrant und die verrückte Entdeckungsgeschichte des Gravitationslinsen-Effekts. von RÜDIGER VAAS Manchmal ist die Wissenschaftsgeschichte wie ein spannender Krimi – mit geradezu detektivischer Täter- und Spurensuche. Das gilt auch für die Geschichte des Gravitationslinsen-Effekts, der heute ganz wörtlich den...

Wissenschaft
Goldgrube in der Schublade
Elektronik enthält kostbare Rohstoffe. Für die Industrie wären Altgeräte daher Schatzkisten. Doch viele Besitzer horten die Geräte ungenutzt zu Hause.
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