Lexikon
Prịse
Völkerrecht
die nach den Regeln des Seekriegsrechts als Beute weggenommenen Handelsschiffe und Schiffsladungen. Der Wegnahme unterliegen: feindliche Handelsschiffe; feindliche Ladung; Bannware im Eigentum Neutraler; neutrale Schiffe, falls Banngut überwiegt, Blockadebruch versucht oder dem Gegner neutralitätswidrige Unterstützung gewährt wurde. Die Zuerkennung als Beute wird durch ein Prisengericht ausgesprochen, das in einem gerichtsähnlichen Verfahren die Einziehung oder Freigabe zu verfügen hat. Die Prisengerichte sind nationale Gerichte (meist zwei Instanzen); Rechtsgrundlage sind die ebenfalls nicht ratifizierte Londoner Seerechtsdeklaration von 1909, die aber als Gewohnheitsrecht gilt, sowie die mit ihr inhaltlich übereinstimmenden nationalen Prisenordnungen (z. B. deutsche Prisenordnung und Prisengerichtsordnung von 1939).
Wissenschaft
Konfabulation statt Halluzination
An dieser Stelle ist in Ausgabe 09/2023 der große Physiker Arnold Sommerfeld schon einmal mit folgendem Satz zitiert worden, „In der Natur nimmt die Entropie die Rolle der Direktorin ein, die Energie aber nur die einer Buchhalterin“ (wobei das Original den Direktor und den Buchhalter als Männer angesprochen hat, was heute...
Wissenschaft
Knochen belegen Gewalt-Kannibalismus im Magdalénien
Menschliche Überreste aus der Maszycka-Höhle in Polen zeugen davon, wie Gesellschaften in Mitteleuropa in der Altsteinzeit lebten und wie sie ihre Toten bestatteten. Spuren an diesen Knochen deuten darauf hin, dass die Körper der Verstorbenen systematisch zerlegt wurden – bis aufs Knochenmark, wie neue Analysen ergaben. Die Funde...
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