Lexikon
Prịse
Völkerrecht
die nach den Regeln des Seekriegsrechts als Beute weggenommenen Handelsschiffe und Schiffsladungen. Der Wegnahme unterliegen: feindliche Handelsschiffe; feindliche Ladung; Bannware im Eigentum Neutraler; neutrale Schiffe, falls Banngut überwiegt, Blockadebruch versucht oder dem Gegner neutralitätswidrige Unterstützung gewährt wurde. Die Zuerkennung als Beute wird durch ein Prisengericht ausgesprochen, das in einem gerichtsähnlichen Verfahren die Einziehung oder Freigabe zu verfügen hat. Die Prisengerichte sind nationale Gerichte (meist zwei Instanzen); Rechtsgrundlage sind die ebenfalls nicht ratifizierte Londoner Seerechtsdeklaration von 1909, die aber als Gewohnheitsrecht gilt, sowie die mit ihr inhaltlich übereinstimmenden nationalen Prisenordnungen (z. B. deutsche Prisenordnung und Prisengerichtsordnung von 1939).
Wissenschaft
Mit dem Flugtaxi nach Paris?
E-Helikopter sollen den Verkehr in Großstädten entlasten und für schnelle Verbindungen zwischen Peripherie und City sorgen. Die Technik dafür steht bereits in den Startlöchern. von ROLF HEßBRÜGGE Aus der Froschperspektive betrachtet ähnelt dieses unbekannte Flugobjekt einem handelsüblichen Hubschrauber. Doch schaut man sich den „...
Wissenschaft
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Wohin fliegen Insekten eigentlich auf Winterurlaub? Natürlich in ein Insektenhotel. Viele Menschen, deren ökologischer Fußabdruck zwar so groß ist, dass man alle Bienenstöcke Mitteleuropas darunter begraben könnte, wollen den summenden und krabbelnden und stechenden Freunden aus dem Garten gerne was Gutes tun. Wobei, eigentlich...
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