Lexikon
Spätaussiedler
deutsche Volkszugehörige, die die Republiken der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31. 12. 1992 verlassen und ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland genommen haben, wenn sie seit dem 8. 5. 1945 oder nach ihrer Vertreibung oder der Vertreibung eines Elternteils seit dem 31. 3. 1952 ihren Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten hatten; darüber hinaus Personen, die vor dem 1. 1. 1993 geboren sind, in den Aussiedlungsgebieten wohnten und von einer Person abstammen, die die Stichtagsvoraussetzungen erfüllt. Spätaussiedler sind daneben auch deutsche Volksangehörige aus den Aussiedlungsgebieten nach § 1 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes, die glaubhaft machen, dass sie nach dem 31. 12. 1992 Benachteiligungen oder Nachwirkungen früherer Benachteiligungen aufgrund deutscher Volkszugehörigkeit unterlagen. Einzige Erstaufnahmeeinrichtung in Deutschland für Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen ist das Grenzdurchgangslager Friedland bei Göttingen.
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