Lexikon

Migratinshintergrund

2005 vom Statistischen Bundesamt eingeführter Begriff zur Kennzeichnung einer Bevölkerungsgruppe; erweitert die bisherige statistische Differenzierung zwischen deutschen und ausländischen Staatsangehörigen um weitere Merkmale zur Charakterisierung des Integrationsbedarfs. Zu den „Menschen mit Migrationshintergrund“ werden gerechnet: ab 1950 zugewanderte Ausländer, in Deutschland geborene Ausländer, eingebürgerte Ausländer, Spätaussiedler und Kinder mit zumindest einem Elternteil, der eines der genannten Merkmale erfüllt. Personen mit Migrationshintergrund haben z. T. keine eigene Migrationserfahrung, viele leben seit ihrer Geburt in Deutschland. Im Mikrozensus 2005 betrug die Zahl aller Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland 15,3 Mio., rund 19% der Wohnbevölkerung. Größte Gruppe der Personen mit eigener Migrationserfahrung sind zugewanderte Ausländer (5,6 Mio.), gefolgt von Eingebürgerten (3 Mio.) und jenen Spätaussiedlern, die nach dem 1. 8. 1999 zugewandert sind (1,8 Mio.); bei den Menschen mit Migrationshintergrund, aber ohne eigene Migrationserfahrung handelt es sich um Kinder von Eingebürgerten, Spätaussiedlern oder von Ausländern (2,7 Mio.).