Lexikon

Staatsbankrott

Erklärung der Zahlungsunfähigkeit des Staats. Beim direkten Staatsbankrott (offener Staatsbankrott, Repudiation) erklärt der Staat ausdrücklich seine Zahlungsunfähigkeit; häufiger ist aber der verschleierte oder noble Staatsbankrott durch Abwertung (Währungsreform), Herabsetzung der Zinssätze, Verschiebung der Rückzahlungstermine für Staatsschulden u. a.

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