Lexikon
Stammzelltransplantation
der Ersatz kranker, nicht mehr funktionsfähiger Blutstammzellen durch gesunde. Blutstammzellen lassen sich aus dem roten Knochenmark, dem Blut oder aus dem Nabelschnurblut von Neugeborenen gewinnen. Aus ihnen entstehen alle Blutzellen, die der Körper benötigt.
Eine Methode der Stammzellübertragung ist die Knochenmarktransplantation, die aber heute weitgehend von der peripheren Stammzelltransplantation abgelöst worden ist, bei der die Stammzellen direkt aus dem Blut gewonnen werden. Grundsätzlich lassen sich zwei verschiedene Formen der Stammzelltransplantation unterscheiden. Bei der autologen Stammzelltransplantation werden die Stammzellen dem Patienten selbst entnommen u. zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugeführt. Dies ist z. B. bei verschiedenen Krebserkrankungen der Fall, deren Behandlung mit einer Hochdosis-Chemotherapie auch das Knochenmark schädigt. Bei der allogenen Stammzelltransplantation erfolgt die Übertragung von einem gesunden Spender auf einen kranken Empfänger, z B. bei Leukämien, aplast. Anämie, Myelofibrose, Non-Hodgkin-Lymphomen, Hodgkin-Krankheit u. a. Hierbei ist wichtig, dass die Gewebemerkmale (HLA) von Spender u. Empfänger möglichst weitgehend übereinstimmen. Dies ist am ehesten bei Geschwistern der Fall. Man kann aber auch in internationalen Spenderdateien einen geeigneten Fremdspender finden.
Vor der Stammzelltransplantation müssen die Blutstammzellen des Empfängers abgetötet werden (Konditionierung), mittels Ganzkörperbestrahlung oder Hochdosis-Chemotherapie. Ab diesem Zeitpunkt braucht der Patient eine keimfreie Umgebung, da er nun keine funktionierende Immunabwehr mehr hat u. Bakterien, Viren u. Pilzen schutzlos ausgeliefert wäre. Die eigentliche Stammzelltransplantation erfolgt dann über eine Blutinfusion. Die Blutstammzellen finden selbständig den Weg ins Knochenmark des Empfängers und siedeln sich hier an („homing“). Nach etwa zehn bis zwanzig Tagen beginnen sie mit der Bildung von Blutzellen.
Eine Stammzelltransplantation birgt erhebliche Risiken und kann tödlich enden. So kommt es bei der allogenen Stammzelltransplantation häufig zu einer Unverträglichkeitsreaktion zwischen Spenderzellen u. Empfänger, der sog. „Graft-versus-Host-Disease“ (GvHD) oder „Spender-gegen-Wirt-Krankheit“, die in unterschiedlichen Schweregraden auftreten kann. Hierbei reagieren vor allem die im Transplantat enthaltenen Lymphocyten mit einem Angriff gegen den als fremd erkannten Empfängerorganismus. In leichten Fällen treten in den ersten Wochen nach erfolgter Stammzelltransplantation Fieber oder auch Magen- und Darmbeschwerden wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall auf. Um die GvHD zu kontrollieren, wird die Immunabwehr routinemäßig medikamentös unterdrückt. Bei beiden Formen der Stammzelltransplantation ist die Zeit besonders kritisch, bis das Transplantat beginnt Blutzellen zu produzieren. Während dieser Zeitspanne von acht bis einundzwanzig Tagen ist der Patient durch Infektionen besonders gefährdet und muss entsprechend geschützt werden.
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