Lexikon

Tafelwein

früher Bezeichnung für einen einfachen Wein der untersten Qualitätsstufe, der gemäß dem Weingesetz der EU keiner besonderen Qualitätsprüfung unterliegt; er darf auch mit Weinen aus allen EU-Staaten verschnitten sein und zur Erhöhung des Alkoholgehalts angereichert werden. Nach der EU-Weinmarktreform entfällt die Bezeichnung. Ehemals „Deutscher Tafelwein“ wird nun als „Deutscher Wein“ oder „Wein aus Deutschland“ oder ähnlich bezeichnet ohne engere Herkunftsangabe. Rebsorten und Jahrgang dürfen angegeben werden.
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