Lexikon

Schaumwein

Schaumwein: Zuckergehalt
Schaumwein: Zuckergehalt
BezeichnungenZuckergehalt
herb, brut 0  15 g/l
sehr trocken, extra dry 12  20 g/l
trocken, dry, sec17  35 g/l
halbtrocken, medium dry, demi sec 33  50 g/l
mild, süß, douxhöher als 50 g/l
Sammelbezeichnung für schäumende Weine mit einem bestimmten Anteil an Kohlendioxid, der bei 20° C mindestens einen Druck von 3 bar haben muss. Entsprechend den verschiedenen Herstellungsverfahren unterscheidet man drei verschiedene EU-genormte Bezeichnungen:
1. Ein „Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure“, der als solcher deklariert werden muss, wird aus Tafelwein produziert, dem gänzlich oder zum Teil Kohlendioxid zugesetzt wurde (Imprägnierverfahren).
2. Schaumwein gehobener Qualität wird als Qualitätsschaumwein oder Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete bezeichnet. Sein Kohlendioxidgehalt muss auf natürliche Weise bei einer zweiten Gärung entstehen, er muss einen Alkoholgehalt von mindestens 10 Vol.-% aufweisen, und der Druck soll im Allgemeinen 3,5 bar betragen. Hierfür wird der Grundwein mit Zucker und Hefe (Fülldosage) versetzt und ein zweites Mal vergoren. Als Gärverfahren bietet sich die traditionelle Flaschengärung (französisch „Méthode champenoise“, „Méthode traditionelle“) an, die aufwendig ist und heute vielfach durch das rationellere Tankgärverfahren ersetzt wird, bei dem die zweite Gärung in großen Drucktanks erfolgt. Zwischen diesen beiden Verfahren liegt das Transvasierverfahren, das laut EU-Recht ebenfalls als Flaschengärverfahren bezeichnet werden darf.
Qualitätsschaumwein wird in Deutschland und Österreich als Sekt, unter bestimmten Bedingungen als Winzersekt (in Österreich „Hauersekt“) bezeichnet, in Italien als Spumante, in Spanien als Cava und in Frankreich als Champagner, wenn er nach festgelegten Regeln in der Champagne hergestellt wird, außerhalb der Champagne als Crémant.
3. Eine Ausnahme bei der Herstellung bilden sogenannte aromatische Schaumweine. Sie werden aus Most von bukettreichen Rebsorten (Muskateller, Gewürztraminer, Scheurebe und Huxelrebe) durch eine einzige Gärung auf der Basis des vorhandenen Traubenzuckers zu Schaumwein vergoren. Sie müssen lediglich 3 bar Druck aufweisen. Hierzu gehören z. B. der italienische „Asti spumante“ oder die französischen „Clairette-Weine“.
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