Lexikon
Weingesetz
in der Bundesrepublik Deutschland Gesetz vom 14. 7. 1971 in der Neufassung vom 18. 1. 2011; löste das Weingesetz von 1930 ab und regelt entsprechend den EU-Verordnungen die Herstellung inländischer Weine und deren Bezeichnung. Qualitätswein eines bestimmten Anbaugebietes, z. B. Rheingau, nebst Ort und Lage kann, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind, als Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese oder Eiswein gekennzeichnet werden. Tafel- oder Landweine sind keine Qualitätsweine. Das Weingesetz und seine Ausführungsverordnungen enthalten auch Bestimmungen über Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein.
Wissenschaft
Schwamm drüber
Mikroorganismen waren lange Zeit nicht sehr beliebt bei uns Menschen – und das teilweise zurecht. Denn jahrtausendelang haben sie uns nichtmal gefragt, ob wir durch die von ihnen ausgelösten Infektionskrankheiten sterben möchten. Teilweise verteufeln wir sie aber zu Unrecht, weil wir ohne sie schnell auch einmal verhungert wären...
Wissenschaft
Ursache für Covid-19-Spätfolge bei Kindern identifiziert
Einige Wochen nach einer Covid-19-Infektion erleiden manche Kinder einen schweren entzündlichen Schock, genannt MIS-C. Eine Studie ist nun den Ursachen der teils lebensbedrohlichen Erkrankung auf den Grund gegangen. Demnach kann Covid-19 dazu beitragen, dass eine bereits bestehende, ruhende Infektion mit dem Epstein-Barr-Virus...