Lexikon
Weingesetz
in der Bundesrepublik Deutschland Gesetz vom 14. 7. 1971 in der Neufassung vom 18. 1. 2011; löste das Weingesetz von 1930 ab und regelt entsprechend den EU-Verordnungen die Herstellung inländischer Weine und deren Bezeichnung. Qualitätswein eines bestimmten Anbaugebietes, z. B. Rheingau, nebst Ort und Lage kann, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind, als Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese oder Eiswein gekennzeichnet werden. Tafel- oder Landweine sind keine Qualitätsweine. Das Weingesetz und seine Ausführungsverordnungen enthalten auch Bestimmungen über Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein.

Wissenschaft
Higgs und neue Horizonte
Das Standardmodell der Elementarteilchen – eine triumphale Erfolgsgeschichte. von RÜDIGER VAAS Wissenschaft ist nicht Sport – obschon zuweilen ein Wettrennen mit Siegern und Verlierern, bei dem es dann um Ruhm und Ehre geht. Denn Wissenschaft ist auch ein menschliches Geschäft, wenngleich in ihr letztlich nur der...

Wissenschaft
Der Zombie-Mond
Der innere Marsmond bewegt sich auf einer instabilen Bahn. Dies ist jedoch nur eine Momentaufnahme: In einem bizarren Zyklus wechselt Phobos zwischen Zerstörung und Wiedergeburt. von THORSTEN DAMBECK Clustril, Drunlo, Limtoc, Flimnap – merkwürdig benannte Krater bedecken den Marsmond Phobos. Vertrauter klingt Gulliver, der Name...