Lexikon

Weingesetz

in der Bundesrepublik Deutschland Gesetz vom 14. 7. 1971 in der Neufassung vom 18. 1. 2011; löste das Weingesetz von 1930 ab und regelt entsprechend den EU-Verordnungen die Herstellung inländischer Weine und deren Bezeichnung. Qualitätswein eines bestimmten Anbaugebietes, z. B. Rheingau, nebst Ort und Lage kann, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind, als Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese oder Eiswein gekennzeichnet werden. Tafel- oder Landweine sind keine Qualitätsweine. Das Weingesetz und seine Ausführungsverordnungen enthalten auch Bestimmungen über Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein.
Hörner, Nashorn
Wissenschaft

Das große Schrumpfen

Der Mensch ist zu einem mächtigen Evolutionsfaktor geworden. Von ihm intensiv bejagte oder befischte Arten verändern ihr Aussehen – auch zum Nachteil des Menschen. von JULIETTE IRMER In den vergangenen Jahrhunderten fielen etliche Tierarten der exzessiven Jagd des Menschen zum Opfer. Arten, die mehr als zehn Kilogramm auf die...

Kuh-Kadaver
Wissenschaft

Haie stehen Schlange

Chinesische Forschende beobachten Pazifische Schlafhaie am Tiefsee-Buffet: Sie haben die Tiere mit einem versunkenen Kuh-Kadaver angelockt. von BETTINA WURCHE Ein großer dunkler Hai nähert sich dem Kadaver am Meeresboden, die Bewegungen des Pazifischen Schlafhais sind träge. Sein stumpf graubrauner Körper verschwimmt mit der...

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