Lexikon

Weingesetz

in der Bundesrepublik Deutschland Gesetz vom 14. 7. 1971 in der Neufassung vom 18. 1. 2011; löste das Weingesetz von 1930 ab und regelt entsprechend den EU-Verordnungen die Herstellung inländischer Weine und deren Bezeichnung. Qualitätswein eines bestimmten Anbaugebietes, z. B. Rheingau, nebst Ort und Lage kann, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind, als Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese oder Eiswein gekennzeichnet werden. Tafel- oder Landweine sind keine Qualitätsweine. Das Weingesetz und seine Ausführungsverordnungen enthalten auch Bestimmungen über Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein.
Erz, Meer, Meeresgrund
Wissenschaft

Erzrausch am Meeresgrund

Der Umstieg auf saubere Energie hat in den Minen an Land schmutzige Konsequenzen. Wie sieht es beim Tiefseebergbau aus? von Martin Angler Sie liegen auf ausgedehnten Sandflächen und warten darauf, eingesammelt zu werden: faustgroße Gesteinsbrocken, die schwarzen Trüffeln ähneln. Diese Manganknollen sind seit Millionen von Jahren...

Arche, Eis
Wissenschaft

Eine Arche im ewigen Eis

Damit die Ernährung der Weltbevölkerung trotz Klimawandel sichergestellt ist, werden im Saatgut-Tresor auf Spitzbergen Samen diverser Nutzpflanzenarten eingelagert. von DANIELA WAKONIGG Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet und der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen...

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