Lexikon
Weingesetz
in der Bundesrepublik Deutschland Gesetz vom 14. 7. 1971 in der Neufassung vom 18. 1. 2011; löste das Weingesetz von 1930 ab und regelt entsprechend den EU-Verordnungen die Herstellung inländischer Weine und deren Bezeichnung. Qualitätswein eines bestimmten Anbaugebietes, z. B. Rheingau, nebst Ort und Lage kann, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind, als Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese oder Eiswein gekennzeichnet werden. Tafel- oder Landweine sind keine Qualitätsweine. Das Weingesetz und seine Ausführungsverordnungen enthalten auch Bestimmungen über Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein.
Wissenschaft
Jäger und Sammler erreichten Malta schon vor 8500 Jahren
Malta zählt zu den abgelegensten Inseln des Mittelmeers. Rund 100 Kilometer offene See trennen die Insel von der Küste Siziliens. Bislang ging die Wissenschaft davon aus, dass Menschen frühestens ab der Jungsteinzeit technisch in der Lage waren, Malta auf dem Seeweg zu erreichen. Doch neue archäologische Funde widerlegen dies....
Wissenschaft
Wie der Klimawandel wilde Vanille-Pflanzen bedroht
Die Erderwärmung sorgt für veränderte Temperaturen und Niederschläge in Ökosystemen. Das verändert auch die Lebensräume der wilden Vanillepflanzen sowie ihrer bestäubenden Insekten und treibt diese auseinander, zeigt eine Studie. Weil sich die Lebensräume künftig kaum noch überlappen werden, könnten die Pflanzen sogar aussterben...
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