Lexikon

Branntwein

extraktfreies oder -armes, für den menschlichen Genuss bestimmtes Getränk, in dem der Alkohol als wertbestimmender Anteil enthalten ist. Der Alkoholgehalt muss mindestens 32 Volumen-% betragen. Er entsteht durch Vergärung von zuckerhaltigen pflanzlichen Produkten oder aus deren Inhaltsstoffen nach Umwandlung in Zucker und wird durch eine nachfolgende Destillation (Brennen) verstärkt. Zu Branntwein gehören z. B. Weinbrand, Rum, Arrak, Kornbranntweine, Whisky, Obstbranntweine und Wacholderbranntweine, die je nach Ausgangsmaterial einen charakteristischen Geschmack aufweisen.