Lexikon

Verfassungsschutz

1. im weiteren Sinne: Staatsschutz, vor allem durch Erlass entsprechender Strafbestimmungen bei Hoch- und Landesverrat, Geheimnisschutz, aber auch Verbot der gegen den Bestand der verfassungsmäßigen Ordnung gerichteten Bestrebungen z. B. der politischen Parteien (Art. 21 GG), notfalls Verbot der Parteien. Bei Missbrauch von Grundrechten zu verfassungswidrigen Zwecken kann das Bundesverfassungsgericht die Verwirkung dieser Grundrechte aussprechen (Art. 18 GG).
2. im engeren Sinne: eine Behördenorganisation des Bundes und der Länder in Deutschland zur Überwachung verfassungsfeindlicher Bestrebungen aufgrund des Gesetzes vom 27. 9. 1950 in der Fassung vom 20. 12. 1990, bestehend aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln und Verfassungsschutzämtern in den Ländern (jeweils dem Innenministerium unterstellt). Aus rechtsstaatlichen Gründen haben diese Ämter keine unmittelbare Exekutivbefugnis im Sinn polizeilicher Zuständigkeiten; sie bedienen sich daher der gewöhnlichen Polizei (Verbot der Sonderpolizei), die in größeren Städten politische Kommissariate eingerichtet hat.
scienceb.jpg
Wissenschaft

Weltrettung mit Müllrakete

Es gibt gute Nachrichten! Falls Sie sich Sorgen gemacht haben, die Erde könnte eines Tages von der Sonne verschluckt werden: Die Wissenschaft hat eine Lösung dafür. Und falls Sie sich bis jetzt keine Sorgen gemacht haben, dass die Erde eines Tages von der Sonne verschluckt werden könnte, dann denken Sie eindeutig zu kurzfristig...

sciencebusters_NEU.jpg
Wissenschaft

Auf der Suche nach Magrathea

Das Geschäft lief glänzend. Magrathea war der vermutlich reichste Planet der Galaxis. Die Arbeit der Hyperraum-Ingenieure war komplex und gefährlich: Unfassbare Mengen an Materie mussten durch eigens kreierte Weiße Löcher angesaugt werden, um die Luxus-Traumplaneten für die Superreichen der Galaxis zu bauen. Jeder Wunsch wurde...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon