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Völkerstrafgesetzbuch
deutsches Regelwerk des humanitären Völkerrechts und des Völkerstrafrechts vom 26. 6. 2002, das Verbrechen gegen das Völkerrecht unter Strafe stellt und sich bei der Definition der Straftatbestände eng an das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofes von 1998 anlehnt. Taten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen können nach dem Völkerstrafgesetzbuch auch dann vor deutschen Gerichten verhandelt werden, wenn sie im Ausland begangen wurden. Die strafrechtliche Zusammenarbeit zwischen deutschen Gerichten und dem Internationalen Strafgerichtshof regelt ein Ausführungsgesetz vom 21. 6. 2002.
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