Lexikon
Völkerstrafgesetzbuch
deutsches Regelwerk des humanitären Völkerrechts und des Völkerstrafrechts vom 26. 6. 2002, das Verbrechen gegen das Völkerrecht unter Strafe stellt und sich bei der Definition der Straftatbestände eng an das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofes von 1998 anlehnt. Taten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen können nach dem Völkerstrafgesetzbuch auch dann vor deutschen Gerichten verhandelt werden, wenn sie im Ausland begangen wurden. Die strafrechtliche Zusammenarbeit zwischen deutschen Gerichten und dem Internationalen Strafgerichtshof regelt ein Ausführungsgesetz vom 21. 6. 2002.
Wissenschaft
Warum für Embryos das Timing wichtig ist
Während ein neuer Mensch im Mutterleib heranreift, teilen sich seine Zellen immer und immer wieder. Dieser Prozess läuft im Embryo jedoch nicht synchron, sondern mal mehr und mal weniger schnell ab. Lange gingen Forschende davon aus, dass diese Unterschiede im Timing hinderlich sind. Neue Erkenntnisse legen jedoch nahe, dass die...
Wissenschaft
Mit Bakterien gegen „Ewigkeitschemikalien“
Für Kochgeschirr, Outdoorkleidung und viele andere Anwendungsbereiche dienen Per- und Polyfluoralkylverbindungen (PFAS) als Antihaft- und Imprägniermittel. Das Problem: Die Verbindungen gelten als nahezu unzerstörbar, reichern sich daher in der Umwelt und unserer Nahrung an und schaden unserer Gesundheit. Eine Studie deutet nun...