Lexikon
Völkermord
Genocid(ium); Genozidim Völkerstrafrecht die erklärte Ausrottung von Völkern sowie ethnischer, religiöser u. a. Gruppen. Die Ereignisse des 2. Weltkriegs, vor allem die Versuche zur Vernichtung des Judentums (Judenverfolgung) und die Maßnahmen gegen das polnische Volk, haben zum Abschluss des Abkommens zur Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes vom 9. 12. 1948 geführt, dem die Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz vom 9. 8. 1954 beigetreten ist. In Art. 1 kamen die Vertragsstaaten überein, den Völkermord zu bestrafen, gleichgültig, ob im Frieden oder Krieg begangen. Dementsprechend wurde in Deutschland § 220 a StGB eingeführt, der nun in das Völkerstrafgesetzbuch vom 26. 6. 2002 eingefügt wurde. Die Strafverfolgung obliegt dem Internationalen Strafgerichtshof.
Wissenschaft
Die Toten des Hospitals von Cambridge
Seit dem Mittelalter gab es in weiten Teilen des christlichen Abendlandes Häuser, in denen sich Priester und Laien um Bedürftige kümmerten. Allein in England waren es um die 500. Schriftliche Quellen geben allerdings nur wenig über die Menschen preis, die dort betreut wurden – im Gegensatz zu ihren Knochen. von DAVID NEUHÄUSER...
Wissenschaft
Kranke duften anders
Warum viele Krankheiten einen charakteristischen Duft haben, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Vor ein paar Jahren ging eine erstaunliche Meldung durch die Presse: Eine Frau in Schottland hatte gerochen, dass ihr Mann krank war. Und zwar lange bevor er selbst an sich etwas Ungewöhnliches entdeckt oder irgendwelche Symptome gezeigt...