Lexikon

Völkermord

Genocid(ium); Genozid
im Völkerstrafrecht die erklärte Ausrottung von Völkern sowie ethnischer, religiöser u. a. Gruppen. Die Ereignisse des 2. Weltkriegs, vor allem die Versuche zur Vernichtung des Judentums (Judenverfolgung) und die Maßnahmen gegen das polnische Volk, haben zum Abschluss des Abkommens zur Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes vom 9. 12. 1948 geführt, dem die Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz vom 9. 8. 1954 beigetreten ist. In Art. 1 kamen die Vertragsstaaten überein, den Völkermord zu bestrafen, gleichgültig, ob im Frieden oder Krieg begangen. Dementsprechend wurde in Deutschland § 220 a StGB eingeführt, der nun in das Völkerstrafgesetzbuch vom 26. 6. 2002 eingefügt wurde. Die Strafverfolgung obliegt dem Internationalen Strafgerichtshof.
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Punkte sammeln und Level aufsteigen: Was einst Computerspielen vorbehalten war, findet immer häufiger seinen Weg in den Alltag. Welche Psychologie steckt hinter der Gamification? von JAN SCHWENKENBECHER Noch 2.347 fehlen zum Tagesziel von 10.000 Schritten, erst dann bleibt die Serie bestehen. Zum Frei-Kaffee fehlen noch 51 Sterne...

Organoide sind wenige Millimeter große 3D-Zellkultursysteme. Sie können im Labor jahrelang wachsen. ©Labor von Mina Gouti, Pablo Castagnola, Max Delbrück Center
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Gehirn aus der Petrischale

Die Hirnforscher nutzen Organoide, um zumindest Teile der Entwicklung des Gehirns verfolgen zu können.

Der Beitrag Gehirn aus der Petrischale erschien zuerst auf wissenschaft.de.

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