Wahrig Herkunftswörterbuch
kompromittieren
bloßstellen, in Verlegenheit bringen
♦
aus
frz.
compromettre „bloßstellen, aufs Spiel setzen“, aus lat.
compromittere, als juristischer Fachausdruck „sich gegenseitig versprechen, die Entscheidung über einen Rechtsstreit einem Schiedsrichter zu überlassen und sich dem Spruch zu beugen“; die Bedeutungsverschiebung zu „bloßstellen“ ist so zu erklären: indem man den Gegner zwingt, mit einem solchen Versprechen einem Dritten die Entscheidung zu überlassen, der dadurch Einblick in den Streit erhält, bringt man ihn möglicherweise in Verlegenheit und stellt ihn dadurch vor anderen bloß; → Kompromiss