Lexikon
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
in Art. II 1 c des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 vom 20. 12. 1945 unter Strafe gestellte Gewaltakte, insbesondere Mord, Ausrottung, Verschleppung, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung, Verfolgung aus politischen, rassischen und religiösen Gründen. Das durch die Unbestimmtheit der Straftatbestände gekennzeichnete Kontrollratsgesetz Nr. 10 wurde durch das 1. Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. 5. 1956 aufgehoben. Im Völkerrecht wurde der Begriff im Londoner Abkommen über die Verfolgung und Bestrafung von Hauptkriegsverbrechen vom 8. 8. 1945 erstmals erwähnt. Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden bei den Nürnberger Prozessen 1945/46 auf völkerrechtlicher Grundlage geahndet und als Rechtsnorm in späteren UN-Konventionen wie auch im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs als allgemein verbindlich anerkannt (Übernahme in deutsches Recht: § 7 des Völkerstrafgesetzbuchs vom 26. 6. 2002).
Wissenschaft
Wie Tee sein Aroma erhält
Teepflanzen haben einen charakteristischen Geschmack. Nun haben Forschende das Rätsel gelüftet, wie die dafür verantwortlichen Moleküle in die Teeblätter gelangen. Demnach bilden Teepflanzen aus dem Stickstoff des Bodens verschiedene Aminosäuren, die sie anschließend über ein ausgeklügeltes Transportsystem in ihren Blättern...
Wissenschaft
Die Runderneuerung des Reifens
Der Bedarf an Reifen ist enorm – ebenso die Zahl ausrangierter Exemplare, die auf Deponien lagern. Die meisten Reifen bestehen aus einem komplexen Komponenten-Mix, der kaum zu recyceln ist. Doch nun entwickeln Forscher alternative Rohstoffe und Verfahren, die den Problemen mit den Pneus ein Ende bereiten sollen. von HARTMUT NETZ...