Lexikon

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

in Art. II 1 c des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 vom 20. 12. 1945 unter Strafe gestellte Gewaltakte, insbesondere Mord, Ausrottung, Verschleppung, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung, Verfolgung aus politischen, rassischen und religiösen Gründen. Das durch die Unbestimmtheit der Straftatbestände gekennzeichnete Kontrollratsgesetz Nr. 10 wurde durch das 1. Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. 5. 1956 aufgehoben. Im Völkerrecht wurde der Begriff im Londoner Abkommen über die Verfolgung und Bestrafung von Hauptkriegsverbrechen vom 8. 8. 1945 erstmals erwähnt. Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden bei den Nürnberger Prozessen 1945/46 auf völkerrechtlicher Grundlage geahndet und als Rechtsnorm in späteren UN-Konventionen wie auch im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs als allgemein verbindlich anerkannt (Übernahme in deutsches Recht: § 7 des Völkerstrafgesetzbuchs vom 26. 6. 2002).
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