Gesundheit A-Z
Infektionsschutzgesetz
Abk. IfSG, vorher Bundesseuchengesetz, am 1.1.2001 in Kraft getretenes „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“. Hat den Zweck, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Das Infektionsschutzgesetz regelt unter anderem, welche Krankheiten und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Besondere Vorschriften betreffen die Überwachung von Einrichtungen, in denen viele Personen arbeiten bzw. wohnen (Krankenhäuser, Heime, Schulen, Kindergärten usw.). Wichtige Aufgaben bei der Durchführung des Gesetzes wurden dem Robert-Koch-Institut in Berlin übertragen, wie z. B. die Entwicklung von Konzepten zur Vorbeugung vor Infektionskrankheiten sowie die statistische Erfassung und Auswertung von gemeldeten Krankheitsfällen. Die Durchführung des Gesetzes vor Ort ist in der Regel Aufgabe des zuständigen Gesundheitsamts.
Wissenschaft
Barrieren gegen die Plastikflut
Flüsse sind die Quelle des Plastikmülls in den Meeren. Hier muss man ansetzen, und erste erfolgreiche Projekte gibt es bereits.
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Wissenschaft
Die Stadt als Rohstoff-Mine
Die Rohstoffe vieler Häuser und Autos landen nach deren Lebensende auf dem Müll. Forscher wollen die wertvollen Materialien zurückgewinnen. von MARTIN ANGLER Alle Labors sind kalt, weiß und steril? Von wegen. Die Wohnung Nr. 270 im Schweizer Städtchen Dübendorf ist lichtdurchflutet und hat warme Holzböden mit flauschigen...
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