Gesundheit A-Z
Infektionsschutzgesetz
Abk. IfSG, vorher Bundesseuchengesetz, am 1.1.2001 in Kraft getretenes „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“. Hat den Zweck, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Das Infektionsschutzgesetz regelt unter anderem, welche Krankheiten und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Besondere Vorschriften betreffen die Überwachung von Einrichtungen, in denen viele Personen arbeiten bzw. wohnen (Krankenhäuser, Heime, Schulen, Kindergärten usw.). Wichtige Aufgaben bei der Durchführung des Gesetzes wurden dem Robert-Koch-Institut in Berlin übertragen, wie z. B. die Entwicklung von Konzepten zur Vorbeugung vor Infektionskrankheiten sowie die statistische Erfassung und Auswertung von gemeldeten Krankheitsfällen. Die Durchführung des Gesetzes vor Ort ist in der Regel Aufgabe des zuständigen Gesundheitsamts.
Wissenschaft
Die Sonderlinge
Sie unterscheiden sich grundlegend von allen anderen elektrochemischen Energiespeichern: Redox-Flow-Batterien. Forscher arbeiten daran, sie preiswerter und nachhaltiger zu machen. von FRANK FRICK Der Forschungsbericht von Lawrence Thaller beginnt recht unspektakulär: Für Systeme zu einer dezentralen Stromversorgung, die entweder...
Wissenschaft
Saugen und stechen
Manche Insekten haben es auf Pflanzensäfte abgesehen, andere bevorzugen Blutmahlzeiten. Forscher nutzen hochauflösende Kameras, um die filigranen Mundwerkzeuge zu untersuchen. von TIM SCHRÖDER An einem Januartag im Jahr 1862 überreicht ein Bote dem Naturforscher Charles Darwin eine kleine Kiste. Sie ist randvoll gefüllt mit...
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