Gesundheit A-Z
Krankenversicherungspflicht
gesetzliche Verpflichtung für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden, Arbeitslosen, Rentner, Studenten, bestimmte Gruppen von Selbstständigen (Künstler, Landwirte, Publizisten) und einige schutzbedürftige Personenkreise, z. B. Behinderte, einer gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten. Diese Pflicht besteht, solange das Einkommen unterhalb der sog. Beitragsbemessungsgrenze liegt. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es neben Pflichtversicherten auch Familienversicherte und freiwillig Versicherte.
Ab dem 1. Januar 2009 besteht erstmalig für alle Bundesbürgerinnen und -bürger, die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen, wenn kein ausreichender anderer Schutz besteht. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück. Dies gilt gleichermaßen für die gesetzliche wie die private Krankenversicherung.
Wissenschaft
„Urpferd“ war gar kein Pferd
Eine Stammbaumanalyse mithilfe von Fossilien liefert überraschende neue Einblicke in die Evolution von Pferden und verwandten Huftieren vor rund 55 Millionen Jahren. Demnach war das bislang als „Urpferd“ geltende Hyracotherium nicht so eng mit Pferden verwandt wie gedacht. Zudem zeigte sich, dass der älteste gemeinsame Vorfahre...
Wissenschaft
Igitt!
Ekel ist eine erlernte Empfindung – und dient letztlich dem eigenen Schutz.
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