Gesundheit A-Z
Krankenversicherungspflicht
gesetzliche Verpflichtung für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden, Arbeitslosen, Rentner, Studenten, bestimmte Gruppen von Selbstständigen (Künstler, Landwirte, Publizisten) und einige schutzbedürftige Personenkreise, z. B. Behinderte, einer gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten. Diese Pflicht besteht, solange das Einkommen unterhalb der sog. Beitragsbemessungsgrenze liegt. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es neben Pflichtversicherten auch Familienversicherte und freiwillig Versicherte.
Ab dem 1. Januar 2009 besteht erstmalig für alle Bundesbürgerinnen und -bürger, die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen, wenn kein ausreichender anderer Schutz besteht. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück. Dies gilt gleichermaßen für die gesetzliche wie die private Krankenversicherung.
Wissenschaft
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Vor gut vier Jahren, im Dezember 2019, erblickte die erste Science-Busters-Kolumne in bild der wissenschaft das Licht der Welt. Sie hieß „Können Atombomben auf dem Mars Leben schaffen?“ und handelte davon, dass der verhaltensoriginelle AfD-Sympathisant Elon Musk auf dem Nachrichtenportal Twitter – das damals noch so hieß und...
Wissenschaft
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Als Mammut und Beutelwolf ausstarben, hinterließen sie Lücken im Ökosystem. Mit moderner Genchirurgie könnten Forscher Nachbildungen erschaffen.
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