Gesundheit A-Z
Krankenversicherungspflicht
gesetzliche Verpflichtung für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden, Arbeitslosen, Rentner, Studenten, bestimmte Gruppen von Selbstständigen (Künstler, Landwirte, Publizisten) und einige schutzbedürftige Personenkreise, z. B. Behinderte, einer gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten. Diese Pflicht besteht, solange das Einkommen unterhalb der sog. Beitragsbemessungsgrenze liegt. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es neben Pflichtversicherten auch Familienversicherte und freiwillig Versicherte.
Ab dem 1. Januar 2009 besteht erstmalig für alle Bundesbürgerinnen und -bürger, die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen, wenn kein ausreichender anderer Schutz besteht. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück. Dies gilt gleichermaßen für die gesetzliche wie die private Krankenversicherung.
Wissenschaft
Auf Inseln läuft das Leben langsamer
Auf Inseln ticken die Uhren anders. Diese Redensart gilt offenbar nicht nur für Menschen, sondern auch für Vögel und Säugetiere. Denn wenn diese auf Inseln leben, haben sie eine langsamere Lebensweise als ihre Verwandten auf dem Festland, wie Biologen herausgefunden haben. Demnach ist der Stoffwechsel der Inselbewohner oft...
Wissenschaft
Teamwork bei Drohnen
Drohnen können Lasten in schwer zugängliche Gebiete transportieren, dabei jeweils einzeln jedoch nur wenig Gewicht tragen. Die Zusammenarbeit mehrerer Drohnen gestaltet sich allerdings schwierig, denn die autonomen Flugobjekte müssen sich dabei sowohl untereinander koordinieren, als auch auf Veränderungen in ihrer Umgebung...