Gesundheit A-Z

Standardzulassung

Zulassungsverfahren für Arzneimittel, die von dem im Arzneimittelgesetz vorgeschriebenen Zulassungsverfahren freigestellt sind. Eine Standardzulassung kann prinzipiell nur für Arzneimittel erfolgen, die auch bei unsachgemäßer Anwendung die Gesundheit nicht gefährden. Standardzulassungen gibt es z. B. für Arzneimittel, die definierte Wirkstoffe wie etwa Acetylsalicylsäure enthalten. Standardzulassungen ermöglichen es Apotheken, bestimmte selbst hergestellte Arzneimittel vom aufwendigen Zulassungsverfahren zu befreien. Dabei müssen Mindestanforderungen eingehalten werden, wie z. B. die korrekte Beschriftung des abgebebenen Behältnisses mit dem Arzneimittel.
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