Lexikon
Praxisgebühr
Zuzahlung zu Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenbesuchen in Höhe von 10 Euro pro Quartal, die der gesetzlich Krankenversicherte seit 2004 nach dem GKV-Modernisierungsgesetz direkt in der Arztpraxis zu entrichten hatte. Die Praxisgebühr wurde 2013 abgeschafft. Die Praxisgebühr wurde beim ersten Arztkontakt fällig, sie entfällt bei Patienten unter 18 Jahren, bei Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxebehandlungen sowie bei Arztbesuchen mit Überweisung im gleichen Quartal; für den Zahnarztbesuch ist eine separate Praxisgebühr von 10 Euro je Quartal fällig. Ziel der Einführung einer Praxisgebühr war die finanzielle Entlastung der Krankenkassen durch Stärkung der Eigenverantwortung und durch Reduzierung der Arztbesuche von Versicherten.
Wissenschaft
Wie Stützzellen im Gehirn Alzheimer fördern
Bei der Alzheimer-Demenz lagern sich im Gehirn Plaques aus fehlgefalteten Amyloid-Beta-Proteinen ab. Eine Studie zeigt nun, dass das schädliche Protein nicht nur von Nervenzellen produziert wird, sondern auch von sogenannten Oligodendrozyten, die zum Stützgewebe im Gehirn gehören. In Versuchen mit Mäusen genügte eine selektive...
Wissenschaft
Vertikale Rotoren im Aufwind
Windkraftanlagen, deren Rotoren sich um eine senkrechte Achse drehen, bieten etliche Vorteile. Doch tückische Strömungen haben ihren Erfolg bisher vereitelt. Eine neue Technik soll das nun ändern. von CHRISTIAN BERNHART Patrick Richter hatte viele Argumente auf seiner Seite, als ein Fernsehteam des Magazins Spiegel TV im August...