Lexikon

Verfassungsschutz

1. im weiteren Sinne: Staatsschutz, vor allem durch Erlass entsprechender Strafbestimmungen bei Hoch- und Landesverrat, Geheimnisschutz, aber auch Verbot der gegen den Bestand der verfassungsmäßigen Ordnung gerichteten Bestrebungen z. B. der politischen Parteien (Art. 21 GG), notfalls Verbot der Parteien. Bei Missbrauch von Grundrechten zu verfassungswidrigen Zwecken kann das Bundesverfassungsgericht die Verwirkung dieser Grundrechte aussprechen (Art. 18 GG).
2. im engeren Sinne: eine Behördenorganisation des Bundes und der Länder in Deutschland zur Überwachung verfassungsfeindlicher Bestrebungen aufgrund des Gesetzes vom 27. 9. 1950 in der Fassung vom 20. 12. 1990, bestehend aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln und Verfassungsschutzämtern in den Ländern (jeweils dem Innenministerium unterstellt). Aus rechtsstaatlichen Gründen haben diese Ämter keine unmittelbare Exekutivbefugnis im Sinn polizeilicher Zuständigkeiten; sie bedienen sich daher der gewöhnlichen Polizei (Verbot der Sonderpolizei), die in größeren Städten politische Kommissariate eingerichtet hat.
Antibiotika, mRNA
Wissenschaft

Programmierbare Bakterienkiller

Die mRNA-Forschenden Katalin Karikó und Drew Weissman haben gemeinsam den Medizin-Nobelpreis 2023 erhalten. Ihre Erkenntnisse sind nicht nur die Basis für die Corona-Impfstoffe, sondern auch für neuartige Antibiotikatherapien. von JÜRGEN BRATER Als der britische Bakteriologe Alexander Fleming im September 1928 nach dem...

Fossile Weichtiere
Wissenschaft

„Punk“ und „Emo“ verändern die Weichtier-Geschichte

Frühe Weichtiere galten bislang als anatomisch eher simpel strukturiert, doch zwei neue Fossilienfunde aus England stellen diese Vorstellung nun in Frage. Bei den 430 Millionen Jahre alten Urzeit-Mollusken handelt es sich um Wesen, die einer Mischung aus Schnecken und Würmern ähnelten und deren Panzer mit markanten Stacheln...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon