Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Legislatur

Le|gis|la|tur
f.
1.
früher
gesetzgebende Versammlung
2.
Gesetzgebung;
Syn.
Legislation
[< 
lat.
legis,
Gen. von
lex
„Gesetz“, und
latura
„das Tragen“, also „das Vortragen, Vorbringen eines Gesetzes(antrags)“]

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