Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

einhändigen

ein|hän|di|gen
V.
1, hat eingehändigt; mit Dat. und Akk.; verstärkend
jmdm. etwas e.
(bes. im Auftrag) in die Hand geben, geben, überreichen;
jmdm. Geld, Papiere e.
,
Ein|hän|di|gung
f.
,
, nur Sg.
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