Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

nachrufen

nach|ru|fen
V.
102, hat nachgerufen; mit Dat. und Akk.
jmdm. etwas n.
etwas rufen, sodass es jmd., der fortgeht, hört;
jmdm. eine Mahnung, ein Lebewohl, Schimpfworte n.
Ein Embryoid am 8. Tag. ©M. Zernicka-Goetz
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