Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

rehabilitieren

re|ha|bi|li|tie|ren
V.
3, hat rehabilitiert; mit Akk.
jmdn. r.
1.
in die früheren Rechte wiedereinsetzen
2.
jmdn. oder sich r.
jmds. oder das eigene Ansehen wiederherstellen;
einen Verdächtigen r.; er hat sich glänzend rehabilitiert
3.
in die Gesellschaft zurückführen und wieder eingliedern;
Kranke, Verletzte mit Dauerschäden, Süchtige r.; Strafgefangene r.
[< 
lat.
re
„zurück, wieder“ und
mlat.
habilitare
„befähigen“, →
habilitieren
]

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