Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

reklamieren

re|kla|mie|ren
V.
3, hat reklamiert
I.
mit Akk.
etwas r.
1.
beanstanden, erklären, dass etwas nicht einwandfrei sei, und Ersatz oder Berichtigung verlangen;
eine Ware, einen Betrag r.
2.
erklären, dass etwas nicht angekommen sei, und verlangen, dass nachgeforscht wird;
eine Postsendung r.
3.
beanspruchen, einfordern;
ein Recht (für sich) r.
II.
o. Obj.
sich beschweren, Einspruch erheben;
wir müssen (wegen dieser Sache) r.
[< 
frz.
réclamer
„Einspruch erheben, fordern“, < 
lat.
reclamare
„laut dagegenrufen, laut widersprechen“, < 
re
„entgegen“ und
clamare
„laut rufen, schreien“]
Phaenomenal_NEU.jpg
Wissenschaft

Unser unzuverlässiges Gedächtnis

Warum wir unseren Erinnerungen zuweilen nicht trauen können, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Polizisten können ein Lied davon singen: Was Augenzeugen eines Unfalls oder Verbrechens im Brustton der Überzeugung behaupten, gesehen zu haben, muss keinesfalls stimmen. Dazu sind unsere Erinnerungen viel zu fehlerhaft und störanfällig....

Hirsch, Geweih
Wissenschaft

Bewaffnet die Stirn bieten

Horn oder Geweih: Wer trägt was und warum, und woraus besteht der Stirnaufsatz? Eine kleine zoologische Kopfschmuckkunde. von CHRISTIAN JUNG Auf dem Kopf des männlichen Hirschs sitzt ein spitzes Geweih – ein Kopfschmuck, der mit zunehmendem Alter durch Pracht und Größe beeindruckt. In Szene gesetzt durch entsprechendes...

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