Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

reklamieren

re|kla|mie|ren
V.
3, hat reklamiert
I.
mit Akk.
etwas r.
1.
beanstanden, erklären, dass etwas nicht einwandfrei sei, und Ersatz oder Berichtigung verlangen;
eine Ware, einen Betrag r.
2.
erklären, dass etwas nicht angekommen sei, und verlangen, dass nachgeforscht wird;
eine Postsendung r.
3.
beanspruchen, einfordern;
ein Recht (für sich) r.
II.
o. Obj.
sich beschweren, Einspruch erheben;
wir müssen (wegen dieser Sache) r.
[< 
frz.
réclamer
„Einspruch erheben, fordern“, < 
lat.
reclamare
„laut dagegenrufen, laut widersprechen“, < 
re
„entgegen“ und
clamare
„laut rufen, schreien“]
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